Ja, es war eine besondere Wahl in vielerlei Hinsicht. In der auslaufenden Corona-Pandemie haben Wählerinnen und Wähler massiv von der Möglichkeit einer vorgezogenen Briefwahl Gebrauch gemacht: vielfach wurde der Antrag dafür direkt online gestellt, so wie es auf den Wahlbenachrichtigungen ermöglicht wurde.
Die HSH bot auf drei Produktebenen die Möglichkeit, Wahlscheine zu beantragen: über MESO-Classic, VOIS|MESO und den Abruf des Online-Wahlscheins auf www.wahlschein.de.
Allein letzterer wurde auf den von HSH betriebenen Servern 1.432.920 Mal abgefordert (mehr als das Vierfache des Wertes von 2017). Dazu kommen 1,9 Mio. Abrufe des Online-Wahlscheins über die Betreiber citeq, KommWiss, Berlin, Bonn, SIT und Köln.
Das ist insgesamt ein neuer Rekordwert für die HSH und die mit uns verbundenen Betreiber. Das Online-Verfahren bot in der Verbindung mit einem QR-Code einen vollautomatisierten Abrufprozess für den Nutzer. Einfach den QR-Code von der Wahlbenachrichtigung scannen (im Falle einer Karte noch mit dem Geburtsdatum authentifizieren) – fertig.
Leider konnten vereinzelt kommunale Druckdienstleister von Wahlbenachrichtigungen mangels geeigneter Software keine QR-Codes generieren, so dass der Effekt der Online-Beantragung vielfach nicht optimal zur Geltung kam. Die HSH selbst bietet natürlich diesen Service.
Wo er flächendeckend angeboten wurde, wie z. B. in Bonn, ist der QR-Code von 90 % der Antragsteller auch genutzt worden, auch das ein Rekordwert.
Also insgesamt ein beachtliches Ergebnis. In unserer internen Auswertung belegt die sächsische Landeshauptstadt Dresden einen Spitzenplatz. Von 369.667 Wahlberechtigten nutzten 103.021 den Online-Antrag für den Wahlschein. Das sind stolze 27,9 % und damit mehr als doppelt so viel wie 2017 (49.400).
Wenn man die durchschnittliche Wahlbeteiligung von 76 % berücksichtigt, ist der Wert nominell noch höher einzuschätzen. Aber auch Bremen mit 335.919 Wahlberechtigten ist mit 70.686 Abrufen (entspricht 21 % der Wahlberechtigten) einer der Spitzenreiter. Hier hat sich der Anteil der OLIWA-Anträge im Vergleich zu 2017 verzehnfacht (7.033 Anträge).
Der sich bei diesen Wahlen abzeichnende Trend wird mit Sicherheit anhalten und für uns gilt: nach der Wahl ist vor der Wahl. Bereits 2022 stehen im Saarland, in NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die nächsten Wahlen an und damit die nächste Bewährungsprobe für uns. Wir sind gut darauf vorbereitet.
Für weitere statistische Informationen zur Bundestagswahl schauen Sie hier: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/strukturdaten.html