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Schweizer Planen Erweiterung der Partikelfilterpflicht für die Gesamte Schweiz

(PresseBox) (Nürnberg, )
Großes Aufsehen hat ein Plan des Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erregt, der vorsieht die Luftreinhalteverordnung (LRV) zu ändern und für die gesamte Schweiz wirksam werden zu lassen. Der Plan ist momentan in der Anhörungsphase (Aktenzeichen G273-0059), soll aber bis zum Mai diesen Jahres in Kraft treten. Ein ehrgeiziges und hehres Ziel, da mit einigen Einsprüchen zu rechnen sein wird. Die an sich gute Idee, muss noch deutlicher herausgearbeitet werden, damit Klarheit für alle Betroffenen herrscht.

Partikelfilterpflicht soll als Gesetz für die ganze Schweiz zur Anwendung gebracht werden

Die Schweiz hat 26 Kantone und es herrscht ein ausgeprägter "Kantönligeischt". Dies ist der Grund, warum die bisher für Nachrüstung mit Partikelfiltern gültige Baurichtlinie Luft (BauRLL) nur in ausgewählten Kantonen Geltung gefunden hat. Dies will das BAFU ändern und die Regelungen in die LRV übernehmen. Damit würden die neuen Regelungen in der ganzen Schweiz gelten.

Ab Mai 2008 Filterpflicht für Baumaschinen mit mehr als 37 kW Die neuen Regelungen sehen vor, dass neue Baumaschinen mit mehr als 37 kW Leistung ab Mai dieses Jahres grundsätzlich mit einem Partikelfilter ausgestattet sein müssen. Der Geltungsbereich der LRV wird dabei voraussichtlich weiter gefasst werden als bisher. Die Filterpflicht galt bisher für Baustellen der Typklasse "B". Dies hat in der Realität zu Verwirrung und Diskussion geführt. Der Vollzug der Filternachrüstung konnte nie ausreichend überprüft werden. Nun ist geplant, die Typenklassifizierung wegfallen zu lassen. Zu Baustellen zählen dann bspw. auch Recyclinganlagen und Steinbrüche, die vorher ausgeklammert waren. Kleinere Maschinen mit weniger Leistung sind vorerst von der Filterpflicht verschont. Sie sollen erst 2010 ausgerüstet werden. Gerade die kleinen Motoren tragen erheblich zur Partikelemission bei, weshalb die Filterpflicht notwendig wäre. In der Realität wurden aber kleine Anlage so gut wie nie nachgerüstet, da der Preis für die Filter in keinem Verhältnis zum Preis dieser Maschinen stand. Die Hersteller von Partikelfiltersystemen haben nun Zeit die passenden Anlagen zu entwickeln.

Nachrüstpflicht für Maschinen ab Baujahr 2000 bis Mai 2010

Bereits im Markt befindliche Maschinensollen wie bisher auchmit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Diese Forderung war bisher wegen der Baustellentypisierung nie so klar definiert worden. Da von dieser Herangehensweise sehr viele Baumaschinen betroffen sind, räumt die neue LRV eine Übergangsfrist bis 2010 ein. Bleibt zu wünschen, dass diese Frist sehr klar eingehalten wird und es vielleicht sogar Anreize, nach kalifornischem Vorbild, für früher stattfindende Umrüstungen gibt.Baumaschinen die früher als 2000 auf den Markt gekommen sind, werden von der Filterpflicht befreit. Da diese jedoch meist noch vergleichsweise emissionsstarke Motoren haben, kann man dies zunächst nicht verstehen. Die Realität zeigt jedoch, dass nur noch 5% der Baumaschinen in der Schweiz heute 8 Jahre alt sind und nur etwas mehr als 4% der Betriebsstunden auf sich vereinen. Etwas mehr als 70% der Maschinen sind nicht älter als 7 Jahre und erbringen mehr als 80% der Betriebsstunden. Vor diesem Hintergrund erhält die Herangehensweise einen Sinn. Trotzdem kann man dies nicht ganz nachvollziehen, da einige, die ihr altes Fahrzeug bereits mit einem Partikelfilter nachgerüstet haben, sich nun um ihr Geld geprellt sehen.

Konsequentes Handeln erforderlich

Wie jede neue Regelung gibt es Befürworter und Gegner und es gilt pro und contra abzuwägen. Das BAFU hat mit der Neuregelung der LRV einen Stein ins Rollen gebracht, der gute Ansätze hat und nicht mehr zu stoppen ist.

Über jegliche Diskussion sollte das eigentlich Ziel nicht aus den Augen gelassen werden: Partikel sind gesundheitsschädlich für den Menschen und Partikelfilter können 99% der Partikel aus dem Abgas filtern. Jede Diskussion die zum Aufschub des Gesetzes führt karikiertsich selbst.Auf dieser Basis muss nun konsequent gearbeitet werden, um die neue LRV wie geplant zum Mai 2008 in Kraft treten zu lassen.

Die neue LRV und andere Informationen zu diesem Thema unter: www.huss-umwelt.com und www.dieselpartikelfilter.ch
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