Ein besonderer Fokus liegt auf den im Koalitionsvertrag geplanten Änderungen, den Herausforderungen von Arbeit 4.0, datenschutzrechtlichen Problemstellungen, den Neuregelungen zu Teilzeit, Eltern- und Pflegezeit, der Organisationsform ohne Chef – Holacracy, Spielräumen beim Betriebsübergang, der richtigen Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Änderungen im Schwerbehindertenrecht.
Als weiteres Novum wird 2018 erstmals ein Ideenforum angeboten. Hier werden einzelne Themen in kleinen Praxisgruppen diskutiert und bearbeitet.
Referenten sind u.a. Prof. Dr. Anja Schlewing, Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Prof. Dr. Björn Gaul, Dr. Uwe Schirmer, Dr. Wolfgang Lipinski und Dr. Marc Hendrik Spielberger.
Der Kongress Arbeitsrecht wird in Kooperation von der Fachzeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht und der GDA Kommunikation – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH, unter Schirmherrschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, veranstaltet.
Bis zum 30. September profitieren alle Interessierten von einem Early-Bird-Rabatt! Die Teilnehmergebühr beträgt in diesem Zeitraum 972 Euro zzgl. USt.* (statt regulär 1.280 Euro zzgl. USt.).
Anmeldung und weitere Informationen unter www.kongress-arbeitsrecht.de.
* nicht mit anderen Rabatten kombinierbar
GDA Kommunikation
Bei der GDA Kommunikation treffen Sie auf ein kleines Team hochmotivierter Mitarbeiter, die sich um die Organisation und Konzeption von Events und Kongressen kümmern und sich der strategischen und visuellen Kommunikation verschrieben haben. Unternehmen und Institutionen müssen sich heute immer wieder neuen Herausforderungen stellen. Dabei unterstützen wir Sie.
www.gda-kommunikation.de
Arbeit und Arbeitsrecht
"Arbeit und Arbeitsrecht (AuA)" orientiert sich als praxisorientierter und unverzichtbarer Ratgeber für die moderne Personalarbeit an den Bedürfnissen von Führungskräften.
Namhafte Autoren - allesamt Praktiker - berichten über die aktuellen Entwicklungen in den Schwerpunktthemen Arbeitsrecht, Personalpraxis, Sozialversicherungsrecht sowie Lohn und Gehalt.
www.arbeit-und-arbeitsrecht.de
Schirmherrschaft
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat auch 2018 wieder die Schirmherrschaft für den Kongress Arbeitsrecht übernommen.
Zentrale Aufgabe der BDA ist es, die unternehmerischen Interessen im Bereich der Sozialpolitik aktiv zu vertreten. Die BDA ist Ansprechpartner für ihre Mitglieder, die Öffentlichkeit, Bundesregierung und Bundestag in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des
Arbeitsrechts, des Arbeitsmarktes, der Bildungs-, der Personal- und Gesellschaftspolitik einschließlich der europäischen und internationalen Sozialpolitik.
In enger Zusammenarbeit von Unternehmern, betrieblichen Führungskräften und Fachleuten aus den Mitgliedsverbänden sowie der BDA werden die gemeinsamen Anliegen unternehmerischer Sozial- und Gesellschaftspolitik sachbezogen und praxisnah entwickelt.
www.arbeitgeber.de