Die Elektrofachkraft (EFK) bzw. Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt Verantwortung für Elektroanlagen und die Sicherheit beim Betrieb. Wer aber ist Elektrofachkraft und reicht eine einschlägige Berufsausbildung zur Bestellung zur VEFK aus? Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn „etwas“ passiert? Diese Fragen werden in der Elektrobranche gerade heiß debattiert. In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Elektropraktiker gibt es Antworten auf die wichtigen Haftungs- und Ausbildungsfragen (www.elektropraktiker.de/nachricht/wer-eine-elektrofachkraft-ist).
Der Beitrag veranschaulicht, in welchen Regelwerken Festlegungen zur Eignung zur Elektrofachkraft zu finden sind und fasst sie kurz zusammen. Auch, wie die Qualifikationen erworben werden können und wie Elektrofachkräfte bestellt werden, wird ausführlich behandelt.
Die Debatte zu verfolgen und die Tipps im Heft lohnen für alle Unternehmer, die eine Elektrofachkraft bestellen und in der Praxis tätige Elektrotechniker, die wissen wollen, inwieweit ihre Qualifikation zur Bestellung als EFK bzw. VEFK geeignet ist.
„Es ist erstaunlich, wie leichtfertig mit der Auswahlverantwortung für Elektrofachkräfte in vielen Unternehmen umgegangen wird. Dabei gibt es klare Regeln. Hier möchten wir helfen aufzuklären und beraten.“ betont Rüdiger Tuzinski, Chefredakteur des ep Elektropraktiker.
Elektropraktiker
Die Fachzeitschrift ep Elektropraktiker wendet sich an Elektrofachkräfte in Handwerk und Industrie sowie in Planungs- und Ingenieurbüros. Wichtige Themen sind Elektroinstallation, Gebäudesystemtechnik, Elektrogeräte, Schaltanlagen, Leistungselektronik, Beleuchtungstechnik, erneuerbare Energien. Für Entscheider in Handwerk und Industrie werden neben technisch-juristischen Fragestellungen auch die Gebiete Betriebsführung, Arbeitssicherheit, Aus- und Weiterbildung und der Einsatz verschiedener Betriebsmittel erörtert. Der Elektropraktiker erscheint monatlich und wird von der Berliner HUSS-MEDIEN GmbH herausgegeben.