Bereits am 27. Juni 2001 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine neue Richtlinie über Mindestvorschriften "für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit".
Diese EU-Richtlinie mit dem klangvollen Namen 2001/45/EG sieht unter Punkt 4.1.2. Folgendes vor: "Die Benutzung einer Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, bei denen (...) die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen des geringen Risikos und entweder wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist."
Im Klartext heißt das: Nur wenn es gar nicht anders geht, dürfen Leitern benutzt werden. Was viele auch nicht wissen: Falls Arbeitsunfälle bei der Verwendung von Leitern geschehen, obliegt den Handwerksbetrieben und den Verantwortlichen auf der Baustelle die Beweispflicht, dass die Arbeit mit einem Gerüst nicht nötig oder unmöglich war.
Die Richtlinie erhöht aber auch die Sicherheitsanforderungen für Leitern und Gerüste, was auch die künftige Weiterverwendung alter Gerüste und Leitern problematisch macht.
Übertriebener europäischer Regulierungswahn? Keinesfalls: Die EU-Vorschrift hat einen ernsten Hintergrund. Abstürze von Leitern und Gerüsten gehören weltweit zu den Hauptursachen für tödliche Arbeitsunfälle, insbesondere im Baugewerbe. Jedes Jahr verunglücken allein in Europa 1.300 Handwerker tödlich. Unzählige verletzen sich schwer - mit schlimmen Folgen für den einzelnen Betroffen, seinen Betrieb und den Ruf der gesamten Branche. 2007 geschahen fast 27% aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland auf Baustellen - das waren insgesamt etwa 11.000 Absturzunfälle und mehr als 21.500 Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle, die vor allem Maurer, Dachdecker, Maler und Lackierer, Zimmerer, Gebäudereiniger und Gerüstbauer betrafen. Das schreit nach präventiven Maßnahmen und Erhöhung der Sicherheitsstandards.
Bislang ist die EU-Vorgabe in der Praxis kaum umsetzbar, denn viele der älteren, aber auch viele der handelsüblichen Gerüste erfüllen die daraus resultierenden neuen Anforderungen nur unzureichend. Kein Wunder: Zur Erfüllung der neuen Richtlinie bräuchte man z.B. einen ganz neuen Typus von Fahrgerüst, ultraleicht, dank kompakter Bauelementemaße höchst transportabel, aus wenigen Gerüstkomponenten bestehend und vor allem mit einem Maximum an Sicherheitsdetails und präventivem Schutz.
Solch ein Fahrgerüst namens ADVANCED SAFE-T sowie weitere innovative Sicherheitsprodukte aus dem Bereich Arbeitsplattformen und Plattformleitern hat der Wangener Leitern- und Gerüstehersteller Hymer-Leichtmetallbau dieses Jahr auf der Münchner bauma vorgestellt.
Beachten Sie bitte auch das Aufbauvideo für unser neues Fahrgerüst ADVANCED SAFE-T auf unserer derzeit im Aufbau befindlichen Produktinternetseite www.advanced-safe-t.com