Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Unternehmen regelmäßig dazu verpflichtet, ihre Arbeitsmittel auf Funktionstauglichkeit und Sicherheit zu prüfen. Dazu gehören insbesondere auch Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Unfallrisiko bergen, wie etwa Steigleitern. Durchgeführt werden darf die Prüfung allerdings ausschließlich von Personen, die eigens dafür geschult wurden und anschließend über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Diese dürfen dann im Betrieb eigenverantwortlich Steigleiterinspektionen übernehmen und verbindlich dokumentieren.
HYMER-Steigtechnik bietet ab März 2024 zertifizierte Schulungen an, mit denen Beschäftige zur Prüfung von Steigleitern und ortsfesten Leiteranlagen befähigt werden. „Wir haben unser erfolgreiches Seminarangebot nochmals erweitert und fokussieren jetzt besonders auch Industrieanwender, die zu mehr Arbeitssicherheit in ihrem Betrieb beitragen wollen und dazu relevantes Steigleiter-Wissen auffrischen müssen“, sagt Christian Frei, Vertriebsleiter Steigtechnik bei der Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG. „Mit unserem Seminar geben wir den Mitarbeitern unsere Expertise an die Hand, sodass sie die Rolle des Sicherheitsbeauftragten vor Ort zuverlässig ausfüllen können.“
Inhaltlich vermittelt das Seminar: Kenntnisse zu Normen und Grundlagen gemäß ASR A1.8 für Verkehrswege, Steigleitern an Gebäuden nach DIN 18799, Steigleitern als Zugang zu Maschinen nach DIN-EN 14122-4, Steigleitern an Schächten nach DIN-EN 14396 sowie Steigleitern als Not- und Fluchtleitern gemäß ASR 2.
HYMER-Seminar: Ausbildung zur sachkundigen Person für ortsfeste Steigleiteranlagen (auf der Grundlage der ArbStättV, ASR-A1.8 und der anzuwendenden Normen):
Die Termine für 2024:
Donnerstag, 7. März
Donnerstag, 6. Juni
Donnerstag, 5. September
Donnerstag, 12. Dezember
Link zur Anmeldung:
https://www.hymer-steigtechnik.de/service/sachkundige-person-fuer-ortsfeste-steigleiteranlagen