In den Informationen der Berufsgenossenschaft Bau BGI 694 und BGI 663 sind die Handlungsanleitungen für den Einsatz von Steigtechnik ausführlich beschrieben. So hat der Unternehmer unter anderem dafür Sorge zu tragen, nur Leitern, Tritte und Fahrgerüste als Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die den Regeln der Technik entsprechend und bauartbedingt für die jeweilige Tätigkeit geeignet sind. Er muss sich über Gefährdungen informieren und seine Mitarbeiter entsprechend schulen. Weiterhin ist eine Person zu beauftragen, die sämtliche Hilfsmittel durch eine ausführliche Sicht- und Funktionsprüfung regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft: Ist Verschleiß festzustellen? Gibt es Verschmutzungen, die die Arbeitssicherheit beeinträchtigen können? Funktionieren alle Gelenke oder Verbindungsteile wirklich einwandfrei?
Aktuelles Wissen hilft Unfälle zu verhüten
Mit ihrer Tätigkeit tragen diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit dazu bei, Unfälle zu verhüten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Entsprechend wichtig ist es, dass sie jederzeit über einen aktuellen Wissensstand verfügen. "Als Fachverband für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzexperten in Deutschland hat der Verband deutscher Sicherheitsingenieure VDSI konkrete Richtlinien für die Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten entwickelt", weiß Verena Molitor, Teamleiterin Vertriebsinnendienst bei Steigtechnikspezialist Hymer-Leichtmetallbau. "Für die Teilnahme an Fachveranstaltungen zum Thema Arbeitsschutz erhält jedes Mitglied VDSI-Punkte. Sechs Punkte innerhalb eines Jahres sind Pflicht, um den für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Weiterbildungsnachweis zu erhalten."
Zu den vom VDSI anerkannten Seminaren zählt auch das "Seminar zur wiederkehrenden Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten (nach BGI 694 / BGI 663)" von Hymer- Leichtmetallbau. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die im beruflichen Alltag mit Steigtechnik umgehen. Während des siebenstündigen Tagesseminars vermitteln langjährige Experten des süddeutschen Unternehmens grundsätzliche Informationen zu den verschiedenen Hilfsmitteln (Typisierung, Qualitätsmerkmale und -kriterien, Herstellung) sowie rechtliche Normen und Rahmenbedingungen. Die Teilnehmer lernen, wie Steigtechnik sicher eingesetzt und Unfälle möglichst vermieden werden können. In Theorie und anhand von Schulungsobjekten auch in der Praxis wird aufgezeigt, wie die betriebliche Steigtechnik nach den Handlungsanleitungen der Berufsgenossenschaft korrekt geprüft wird.
Folgende Termine stehen für 2014 bereits fest:
- 20.02.2014
- 17.04.2014
- 19.06.2014
- 18.09.2014
- 20.11.2014