Für die Verwaltungen entsteht mit der neuen Regelung ein Mehraufwand, der nur mit einem passenden Enterprise Content Management (ECM) System zu bewältigen ist. Akten im Sinne des Gesetzes sind dabei insbesondere Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder und Karten. Die Erfahrungen in den vier Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zeigen, dass die Behörden zeitnah auf die Anfragen reagieren müssen.
Der ECM Spezialist Hyperwave hat bereits bei der Einführung des IFGs in England, das im Januar 2004 in Kraft trat, etliche Kommunen mit seiner IFG-Lösung ausgestattet. Die Hyperwave-Lösung überzeugt durch sehr kurze Einführungszeiten, die auf der vollständigen Integration der eigenentwickelten Komponenten beruhen. Das System lässt sich schrittweise erweitern, es ist damit investitionssicher und flexibel für zukünftige Anforderungen.
Die Systemvoraussetzungen sind mit Windows 2000, Red Hat Enterprise Linux AS 2.1, SUSE Linux Enterprise Server 8 oder Solaris 8 relativ gering, die Schnittstelle zum Anwender ist webbasiert. "Wir legen großen Wert auf kurze Projektlaufzeiten und einfache Bedienbarkeit", erklärt Andreas Helios von Hyperwave.
"Unsere Lösungen sind erfolgreich bei öffentlichen Verwaltungen in Großbritannien und den USA im Einsatz. Als deutsches Unternehmen freuen wir uns natürlich unseren Erfahrungsschatz jetzt auch in lokale IFG Projekte einbringen zu können."