Nächster Umschulungsbeginn in Vollzeit am 1. Februar 2024
Studien gehen davon aus, dass sich bis 2030 in mehr als 35 Prozent der Berufe das Tätigkeitsprofil stark verändern wird – manche Tätigkeiten fallen sogar ganz weg. Wer aus diesem Grund, oder weil er sich ohnehin an einem beruflichen Wendepunkt befindet, eine Umschulung beginnt, steht vor einer großen Herausforderung. Das betrifft nicht nur das reine Lernen. Sich zwei Jahre lang darauf zu konzentrieren, einen neuen Beruf zu ergreifen, bringt auch große Veränderungen im Alltag mit sich. Deshalb sollten Interessierte bei der Wahl des Umschulungsträgers darauf achten, dass dieser dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin etwa auch aus einem gelegentlichen Lerntief heraushilft und ebenso bei bürokratischen Angelegenheiten zur Seite steht.
Damit ein Kurs zum Erfolg wird, unterstützt beispielsweise das Institut für Berufliche Bildung (IBB), einer der größten privaten Bildungsanbieter in Deutschland, die Teilnehmenden auf dem Weg zum Abschluss etwa durch Workshops zu Lerntechniken oder auch durch individuelle Gesprächsangebote in herausfordernden Phasen. Neben der sozialpädagogischen Begleitung können Umschülerinnen und Umschüler außerdem Bewerbungsunterstützung erhalten. Spezielle Jobcoaches helfen bei Anschreiben und Lebenslauf und geben Tipps, wie man sich im Vorstellungsgespräch präsentieren kann.
Umschulungen werden in 25 verschiedenen Umschulungsberufen angeboten: von kaufmännisch, Marketing, Medien und Kommunikation über IT und Informatik bis Technik und Gewerbe. Mehr Infos gibt es unter www.ibb.com/umschulung.
Der nächste Start für Umschulungen in Vollzeit ist der 1. Februar 2024, Interessenten können aber auch noch den ganzen Februar über nachrücken.
Staatliche Förderung für Bürgergeld-Empfänger und per Bildungsgutschein
Eine Umschulung wird bis zu 100 Prozent vom Staat gefördert - etwa durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Den Bildungsgutschein können sowohl arbeitslose als auch berufstätige Menschen bekommen. Bürgergeld-Empfänger, die eine Umschulung machen, erhalten seit dem 1. Juli 2023 ergänzend zum Bürgergeld 150 Euro pro Monat Weiterbildungsgeld. Das wären bei einer zweijährigen Umschulung in Vollzeit 3.600 Euro zusätzlich.