„Betroffene können in dieser schwierigen Situation auf umfangreiche Hilfe zählen“, beruhigt Wiebke Wendt, Fachgebietsleiterin für Berufliche Rehabilitation beim Institut für Berufliche Bildung (IBB). Wer durch Krankheit oder Unfall seine Stelle verliere, habe sogar einen Rechtsanspruch auf die notwendige Unterstützung zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes. Dazu müsse man zunächst einen Antrag auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) beim Reha-Träger stellen, der die Kosten für die berufliche Rehabilitation übernimmt. „Je nach Einzelfall ist der Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit dafür zuständig, oft kommen aber auch die Unfallversicherung beziehungsweise eine Berufsgenossenschaft in Frage“, erklärt Wendt. Weitere Informationen rund um den Antrag erhalte man bei den gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation seines Landkreises.
Ist der Antrag bewilligt, gilt man als Rehabilitand und kann entsprechende Unterstützungsleistungen etwa bei privaten Bildungsträgern wie dem IBB, bei staatlichen Fachschulen, Betrieben und Berufsförderungswerken in Anspruch nehmen, um zurück ins Berufsleben zu finden. Die Angebote sind so vielfältig wie die Schicksale der Betroffenen und deren individueller Bedarf - sie reichen von Beratung über Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur abschließenden Vermittlungsunterstützung.
„Zunächst werden gemeinsam mit den Rehabilitanden neue Berufsmöglichkeiten erörtert, die zu ihren Erfahrungen, Kompetenzen und Wünschen passen“, erläutert Wendt. Auf dieser Basis können zielgerichtete Weiterbildungen folgen, die die neuen benötigten Kenntnisse vermitteln. Auch komplette Umschulungen sind möglich, um noch einmal einen ganz neuen Beruf zu erlernen. „Flankierende Angebote wie etwa Stützunterricht, psychologische Betreuung oder umschulungsbegleitende Hilfen ergänzen die Qualifizierung bei Bedarf“, sagt Wendt. Auch bei der Vermittlung eines konkreten Arbeitsplatzes kann geholfen werden. Außerdem werden Rehabilitanden bei der Organisation von erforderlicher Ausstattung wie beispielsweise Sehhilfen oder Spezialtastaturen unterstützt.
„Wichtig ist, jedem einzelnen Rehabilitanden mit viel Empathie und Verständnis zur Seite zu stehen und ihn mit all seinen Facetten zu betrachten – seinem Können, seiner Einschränkung, aber auch seinen Wünschen“, betont Wiebke Wendt. Wer an der Auswahl der Bildungs- und Unterstüt-zungsleistungen beteiligt werde, könne seine berufliche Zukunft selbstbestimmt in Angriff nehmen und im neuen Job durchaus wieder sehr glücklich werden. „Nicht selten stellt sich am Ende der neue Beruf als echte Berufung heraus“, so Wendt abschließend.