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Flankenschutz für Zeitarbeit

iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz äußert sich zu geplanten AÜG-Änderungen

(PresseBox) (Münster, )
"Mit dem AÜG-Änderungsvorschlag von CDU/CSU-FDP wird grundsätzlich das richtige Ziel verfolgt, durch eine Lohnuntergrenze eine Bindungswirkung für alle in- und ausländischen Zeitarbeitsunternehmen einzuführen", äußerte sich iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz am Rande des Anhörungstermins des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Mit diesem gesetzlichen "Flankenschutz" solle ein angemessenes Schutzniveau für die Zeitarbeitskräfte gewährleistet werden, betonte er. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum die Branche nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werde. "Wir müssen zudem Lösungen finden, die das Thema Lohngerechtigkeit noch stärker aufgreifen und etwa bei längeren Einsatzzeiten zu vergleichbaren Entgelten zwischen Zeitarbeitskraft und Stammarbeitnehmer führen. Der iGZ will dieses Ziel durch maßgerechte tarifliche Lösungen zwischen den Zeitarbeitgebern und den Gewerkschaften umsetzen und nicht vom Gesetzgeber regeln lassen", unterstrich der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung solle sicherstellen, dass "die Arbeitnehmerüberlassung als flexibles Instrument der Wirtschaft erhalten bleibt." Der Gesetzentwurf biete über neue Abwehrklauseln wirksame Mittel gegen Missbrauchsfälle in der Zeitarbeitsbranche. Dies werde vom iGZ begrüßt. "Allerdings", so Stolz, "wird im Gesetzentwurf bislang die Aufforderung des europäischen Gesetzgebers ignoriert, Einschränkungen und Verbote zu überprüfen und sie bei fehlender Rechtfertigung zu streichen". Dies gelte vor allem für das in Deutschland noch geltende Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe. Der Gesetzentwurf habe die unzulässige Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz in den Ordnungswidrigkeitenkatalog aufgenommen. Damit könne eine Geldbuße auch dann festgesetzt werden, wenn trotz Durchführung des Drehtüreffektes keine Gleichbehandlung gewährt wurde. "Der iGZ befürwortet den Sanktionskatalog. Im iGZ-Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften wurde am 30. April 2010 eine "gemeinsame Einrichtung zur Sicherung und Förderung von Tariftreue" vereinbart", betonte der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Auch halte es der iGZ, so Stolz, für sachgerecht, die Begriffsbestimmungen im AÜG ("Zeitarbeit" statt "Leiharbeit") endlich zu ändern. Richtigerweise überlasse der Gesetzentwurf die Themen Fort- und Weiterbildung den Tarifvertragsparteien.Der iGZ habe mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit tarifvertraglich eine Verpflichtung vereinbart, tarifgestützte Qualifizierungsmodelle bis Ende 2011 zu verhandeln.
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