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iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Fridtjof-Nansen-Weg 3a 48155 Münster, Germany http://www.ig-zeitarbeit.de
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iGZ-Stellungnahme zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP in der Zeitarbeitsbranche

(PresseBox) (Münster/Berlin, )
Der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) RA Werner Stolz Zeitarbeit nimmt zum heutigen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur Tarifunfähigkeit der CGZP Stellung:

"iGZ-Mitgliedsunternehmen haben mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit der Einzelgewerkschaften beim DGB rechtlich einwandfreie Tarifverträge für die Branche abgeschlossen und sind von der BAG - Entscheidung deshalb nicht betroffen.

Zeitarbeit bleibt ein wirksames Flexibilitätsinstrument für die Wirtschaft und schafft neue Chancen für viele Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Der iGZ als Vertreter von über 1.750 mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen im gesamten Bundesgebiet tritt dafür ein, dass sich die Rahmenbedingungen für Personaldienstleister wie folgt weiter entwickeln sollen:

Beschluss des iGZ-Bundesvorstandes vom 10.12.2010 in Berlin

iGZ-Verbandspositionen

1. Der iGZ befürwortet die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die Allgemeinverbindlicherklärung der zwischen den Zeitarbeitsverbänden und den Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge für Mindestbedingungen in der Zeitarbeit auf dem Verordnungswege durch das BMAS.

2. Der iGZ akzeptiert die im aktuellen BMAS-Gesetzesentwurf zur "Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" vorgeschlagene sog. "Schlecker - Klausel", gemäß der eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz zukünftig nicht zulässig sein soll, wenn der überlassene Arbeitnehmer innerhalb der letzten sechs Monate direkt bei dem Entleiher beschäftigt war.

3. Der iGZ wendet sich gegen jegliche weitere gesetzliche Einschränkungen des AÜG. Dies betrifft sowohl Regulierungsvorschriften zur Begrenzung von Überlassungsdauer oder Befristungsabreden als auch jegliche Einschränkung der Tariföffnungsklausel, beispielsweise durch eine zwingend anzuwendende Gleichbehandlung ab einer bestimmten Einsatz- oder Beschäftigungsdauer.

4. Der iGZ strebt die Verbesserung der politischen und gesellschaftlichen Anerkennung der Zeitarbeit an. Dazu müssen Lösungen gefunden werden, die das Thema "Lohngerechtigkeit" aufgreifen und bei längeren Einsatzzeiten zu vergleichbaren Entgelten zwischen Zeitarbeitskraft und Stammarbeitnehmer führen. Der iGZ will dieses Ziel durch tarifliche Lösungen zwischen den Zeitarbeitgebern und den Gewerkschaften umsetzen und ausdrücklich nicht vom Gesetzgeber oder via anderer Branchentarifverträge (siehe Stahlindustrie) regeln lassen.

Das tarifpolitische Modell des iGZ umfasst dabei folgende Eckpunkte:

4.1. Gesetzliche Ansätze, die Tariföffnungsklausel zu streichen oder einzugrenzen, bergen unzählige Rechtsunsicherheiten und hohe Administrationskosten bei der Umsetzung des dann notwendigen Gleichbehandlungsgebotes und greifen in die verfassungsrechtliche Tarifautonomie ein. Vielmehr muss es den Tarifparteien vorbehalten bleiben, einen Vergleichs- oder Referenzlohn, der im Entleihbetrieb als Basis herangezogen wird, eindeutig zu definieren und abschließend zu bestimmen.

4.2. Qualifizierte Arbeitnehmer sollen, in Abhängigkeit von der Einsatzdauer im Entleihunternehmen, eine stufenweise Erhöhung ihrer Vergütung erhalten, die sich mit zunehmender Einsatzdauer an die Vergütung der vergleichbaren Stammbeschäftigten annähert.

4.3. Für gering qualifizierte Zeitarbeitskräfte stehen die Eingliederung aus der Nichtbeschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt, die Erhaltung der Beschäftigungsmöglichkeiten und die Erhaltung und Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit im Fokus.

5. Der iGZ betrachtet die Qualifizierung und Weiterbildung von Zeitarbeitskräften als wichtige Zukunftsaufgabe und ist bestrebt, diese Aufgabe gemeinsam mit dem Tarifpartner zu fördern und tariflich umzusetzen.

6. Der iGZ steht für Tariftreue und für eine korrekte und umfassende Anwendung der geschlossenen Tarifverträge. Die Förderung dieses Ziels soll durch eine "Tarifgütestelle" im engen Austausch mit den Tarifpartnern beim DGB kontinuierlich umgesetzt und verbessert werden.

In diesem Sinne sind alle Akteure auf dem Zeitarbeitsmarkt herzlich eingeladen, diese iGZ-Verbandsziele zu diskutieren und mit uns zusammen umzusetzen.
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