Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 517258

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Fridtjof-Nansen-Weg 3a 48155 Münster, Germany http://www.ig-zeitarbeit.de
Contact Mr Wolfram Linke +49 251 9811217

Zeitarbeit: Tarifangleichung auch für die Chemieindustrie

Branchenzuschläge orientieren sich am IG-Metall-Abschluss

(PresseBox) (Münster, )
│ Auch in der Chemiebranche wird die Tariflücke zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbelegschaften geschlossen. Darauf haben sich in Berlin die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche (Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, VGZ) mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) verständigt. Kern des Tarifabschlusses ist ein stufenweises Equal Pay, das sich in seinen Grundzügen an dem Abschluss mit der IG Metall vom 22. Mai 2012 orientiert. Vor allem die zeitlichen Staffelungen, also innerhalb welcher Fristen die Branchenzuschläge steigen, sind identisch. Der Tarifvertrag gilt ab 1. November 2012 und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2017.

"Bei dem Abschluss mit der IG BCE war es uns wichtig, dass das grundsätzliche System und die zeit-lichen Abläufe der Zuschlagszahlungen mit dem IG-Metall-Abschluss identisch sind. Mit dieser Ver-einheitlichung wollen wir unnötige Bürokratie und Missverständnisse vermeiden - etwa wenn Zeitar-beitnehmer bei ihren Einsätzen zwischen verschiedenen Branchen wechseln. Dies ist uns mit der IG BCE gelungen. Wir streben solch eine Regelung auch mit den anderen Einzelgewerkschaften an", sagt VGZ-Verhandlungsführer Thomas Bäumer. "Nach der Vereinbarung mit der IG Metall hat die VGZ nun mit der zweiten für die Zeitarbeit wichtigen DGB-Gewerkschaft die Forderung der Politik nach Equal Pay selbst erfüllt - und zwar auf tariflichem Wege. Eingriffe der Politik in die Tarifautonomie sind damit überflüssig", so Bäumer weiter.

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Holger Piening begrüßte ebenfalls den Abschluss: "Mit der vorliegenden Vereinbarung schließen wir die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und der Chemi-schen Industrie. Zusammen mit den bereits verhandelten Branchenzuschlagslösungen für die Metall- und Elektroindustrie haben wir so bereits Regelungen zur Lohnangleichungen für einen Großteil der Zeitarbeitnehmer erreicht." Das Ergebnis sei ein Resultat ebenso konstruktiver wie auch sachlicher Zusammenarbeit der Tarifvertragsparteien. Mit diesem System und seiner Laufzeit werde, so Piening, allen Partnern ein verlässlicher Abschluss an die Hand gegeben, mit dem sich auch langfristig wirt-schaftlich planen lasse und dem Lohnangleichungsgedanken Rechnung getragen werde.

Die Branchenzuschläge - basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit - werden nach folgendem System wirksam:

1. Stufe: nach sechs Wochen
2. Stufe: nach drei Monaten
3. Stufe: nach fünf Monaten
4. Stufe: nach sieben Monaten
5. Stufe: nach neun Monaten

In den Entgeltgruppen 1 und 2 betragen die Branchenzuschläge in der 1. Stufe 15 Prozent - sie stei-gen bis auf 50 Prozent in der 5. Stufe. In den Entgeltgruppen 3 bis 5 starten die Zuschläge bei 10 Prozent und steigen bis auf 35 Prozent in der 5. Stufe.

Die VGZ wird gebildet durch die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, den Bundesar-beitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Interessenverband deutscher Zeitarbeits-unternehmen (iGZ). Sie verhandeln gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften.

Website Promotion

Website Promotion
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.