Die Branchenzuschläge führen dazu, dass die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte bis auf das Niveau eines vergleichbaren Mitarbeiters des jeweiligen Einsatzbetriebes steigt. Damit wird die so empfundene "Lohnungerechtigkeit" beim Einsatz von Zeitarbeit abgebaut. Für den Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, bedeuten die Branchenzuschläge eine große Chance: "Zeitarbeit wird in der Bezahlung deutlich attraktiver und behält gleichzeitig die Vorteile einer flexiblen Arbeitsform." Zum 1. November steigen regulär die Zeitarbeitstarife. Mit der Entgeltgruppe1 im Westen von 7,89 € auf 8,19 € bzw. im Osten von 7,01 € auf 7,50 € steigt gleichzeitig auch der Mindestlohn. Keine Zeitarbeitskraft in Deutschland darf weniger als diese Beträge in der Stunde verdienen. Übrigens auch nicht, wenn die vergleichbaren Mitarbeiter im Entsendebetrieb weniger verdienen. Den gegenteiligen Fall regeln die neuen Branchenzuschläge, ab dem 1. November 2012, zunächst für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen. Zum 1. Januar 2013 treten dann Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschuk-Industrie in Kraft. Zuschläge für weitere Branchen werden folgen. Stolz macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müssen: "Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen."
Zeitarbeitnehmer erhalten ab dem 1. November 2012 mehr Geld
Tariferhöhung und Branchenzuschläge
Die Branchenzuschläge führen dazu, dass die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte bis auf das Niveau eines vergleichbaren Mitarbeiters des jeweiligen Einsatzbetriebes steigt. Damit wird die so empfundene "Lohnungerechtigkeit" beim Einsatz von Zeitarbeit abgebaut. Für den Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz, bedeuten die Branchenzuschläge eine große Chance: "Zeitarbeit wird in der Bezahlung deutlich attraktiver und behält gleichzeitig die Vorteile einer flexiblen Arbeitsform." Zum 1. November steigen regulär die Zeitarbeitstarife. Mit der Entgeltgruppe1 im Westen von 7,89 € auf 8,19 € bzw. im Osten von 7,01 € auf 7,50 € steigt gleichzeitig auch der Mindestlohn. Keine Zeitarbeitskraft in Deutschland darf weniger als diese Beträge in der Stunde verdienen. Übrigens auch nicht, wenn die vergleichbaren Mitarbeiter im Entsendebetrieb weniger verdienen. Den gegenteiligen Fall regeln die neuen Branchenzuschläge, ab dem 1. November 2012, zunächst für die Metall- und Elektroindustrie und die Chemische Industrie. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Mitarbeitern aus dem Einsatzbetrieb der beiden Branchen. Zum 1. Januar 2013 treten dann Branchenzuschläge für die Kunststoff verarbeitende Industrie und die Kautschuk-Industrie in Kraft. Zuschläge für weitere Branchen werden folgen. Stolz macht deutlich, dass die Branchenzuschläge in den genannten Branchen von allen Zeitarbeitsunternehmen gewährt werden müssen: "Die Branchenzuschläge werden dort, wo sie zu zahlen sind, Teil des Grundentgelts. Wer dieses nicht korrekt gewährt, riskiert hohe Nachforderungen der Mitarbeiter und der Sozialversicherungen."