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Zentrale Bestandteile für Weiterentwicklung der Zeitarbeit

Agentur für Arbeit äußert sich zur iGZ-DGB-Qualifizierungs- und Weiterbildungsklausel

(PresseBox) (Münster, )
Die Zeitarbeit stand jetzt im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Berlin.

Als Basis diente eine Zusammenstellung schriftlicher Stellungnahmen der politischen Parteien, der Gewerkschaften, von Arbeitgeberverbänden und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Besondere Beachtung fand dabei im Bericht der BA die Vereinbarung der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit dem mitgliederstärksten Verband der Zeitarbeitsbranche, iGZ, dass Qualifizierung und Weiterbildung der Zeitarbeitnehmer zentrale Bestandteile für eine qualitative Weiterentwicklung der Zeitarbeit sind. Im BA-Bericht wird festgestellt, geeignete und qualifizierte Fachkräfte seien für Zeitarbeitsunternehmen fundamental, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten sowie die Existenz zu sichern und auszubauen. Die Vereinbarung der IGZ-DGB-Tarifvertragsparteien bildet die Basis, "um tragfähige und innovative neue Ansätze für die Branche zu finden". Die BA verweist zudem darauf, dass bereits einzelne Zeitarbeitsunternehmen mit den Weiterbildungsmöglichkeiten in ihren Unternehmen werben, um geeignetes Personal zu akquirieren und zu halten.

Die Expertenkommission "Finanzierung Lebenslanges Lernen" empfehle - so die BA - zudem, Vereinbarungen mit dem Betriebsrat des Kundenunternehmens zu treffen, wonach auch Zeitarbeitskräfte an Qualifizierungen teilnehmen können, wenn sie länger als drei Monate im Kundenbetrieb beschäftigt sind. Außerdem stelle die Etablierung eines Fonds für Weiterbildung in der vermittlungsfreien Zeit eine Möglichkeit dar, Qualifizierung zu institutionalisieren. Dieser Ansatz könne sowohl zur Beschäftigungssicherung, als auch zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit beitragen. "Die Zeitarbeitsunternehmen würden hierüber vermutlich ihre Stellung am Arbeitsmarkt sowie ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit festigen können", stellt die BA fest. Den ersten Schritt dahin haben iGZ und DGB-Gewerkschaften mit ihrer Vereinbarung bereits gemacht - bis spätestens Ende 2011 sollen Möglichkeiten der tarifvertraglich verankerten Förderung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen vereinbart werden.
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