Stefan Hagen weiter: „Dank der finanziellen Unterstützung durch Zehntausende Unternehmen können wir uns mit Kraft für unsere regionale Wirtschaft einsetzen.“ Ein zentrales IHK-Thema ist der Verkehr in der Region: Als Vertreterin des Gesamtinteresses der Wirtschaft macht sich die IHK für den Ausbau der Infrastruktur und die Verbesserung des Verkehrsflusses stark. Baustellen, die Verkehrswende und die Erreichbarkeit der Innenstädte sind dabei zentrale Punkte. Mit dem Beitragsbescheid wird auch eine Umfrage an die Mitgliedsbetriebe versandt, um deren Meinung zur aktuellen Verkehrssituation detailliert in Erfahrung zu bringen. Ergebnisse werden im Frühjahr erwartet.
Der Staat hat den IHKs zahlreiche hoheitliche Aufgaben übertragen. Dazu zählen vor allem die Berufsbildung und das Prüfungswesen in Aus- und Weiterbildung. Darüber hinaus vertritt die IHK das Gesamtinteresse aller ihr zugehörigen Gewerbetreibenden gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Zudem bietet sie zahlreiche Dienstleistungen, z. B. Informationsveranstaltungen, Branchen- und Themennetzwerke oder Beratungen zu Fördermitteln und allgemeinen Rechts- und Steuerfragen.
Fragen zum Thema Beitrag, Beitragspflicht und Mitgliedschaft beantwortet Ihnen das IHK-Team Beitrag unter Telefon 0228 2284-333 oder für Handelsregister-Firmen unter Telefon 0228 2284-334. Informationen auch unter www.ihk-bonn.de | Webcode @1697.
Hintergrund: Laut IHK-Gesetz leisten alle IHK-zugehörigen Gewerbetreibenden – nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – einen Beitrag zur Finanzierung ihrer IHK. In der Vollversammlung – dem höchsten IHK-Gremium – entscheiden die Unternehmerinnen und Unternehmer auch über die Höhe der Beiträge. Sie machen im Fall der IHK Bonn/Rhein-Sieg rund 77 Prozent der Einnahmen aus; etwa 15 Prozent kommen aus Gebühren für hoheitliche Dienstleistungen. Über die Ausgabenstruktur entscheiden die gewählten Mitglieder der IHK-Vollversammlung im Rahmen ihres Budgetrechts selbst. Der Beitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem ertragsabhängigen Umlagesatz zusammen. So schultern starke Schultern mehr. Der Umlagesatz orientiert sich am Gewerbeertrag der Mitgliedsunternehmen. Die Vollversammlung beschließt die Höhe der Grundbeiträge und die Höhe des Umlagesatzes. Der Umlagesatz ist vier Jahre in Folge gleichgeblieben. Die Festlegung der Beitragsumlage erfolgt dabei auf derselben Grundlage wie die Ermittlung der Gewerbesteuer durch die Kommunen.