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109 Beratungen, 34 Anträge und zehn Anerkennungen

IHK zieht Bilanz nach einem Jahr Anerkennungsgesetz

(PresseBox) (Bonn, )
Erste Erfolge, aber noch Potenzial nach oben. So lautet das Fazit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg nach einem Jahr Berufsqualifikations- und Feststellungsgesetz (BQFG). "Wir benötigen auch in unserer Region Mitarbeiter, die einen ausländischen Berufsabschluss haben, um dem drohenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken", sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg: "Bis vor einem Jahr war eine Anerkennung dieser Abschlüsse nur in wenigen Fällen möglich. Durch das BQFG gibt es nunmehr einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Vergleich zu einem deutschen Berufsabschluss."

Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse im Bereich der nichthandwerklichen Gewerbeberufe ist Aufgabe der IHKs. "Damit leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland, sondern auch zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten in die deutsche Gesellschaft", so Hindenberg. Zur Sicherung gleicher Qualitätsstandards und einheitlicher Verfahren haben die IHKs in Deutschland das bundesweite Kompetenzzentrum, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), mit Sitz in Nürnberg gegründet. Die IHK FOSA (www.ihk-fosa.de) nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und prüft, inwieweit die ausländischen Qualifikationen mit entsprechenden deutschen Qualifikationen als gleichwertig eingestuft werden können.

Die IHKs vor Ort beraten Menschen, die Interesse an einer Anerkennung ihres Abschlusses haben. Bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg erfolgten in einem Jahr 109 Beratungen zum Anerkennungsgesetz. Davon wurden 34 Anträge auf Anerkennung gestellt. Daraus resultierten bislang sechs volle Anerkennungen und vier teilweise. "Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele Anträge zur Zeit noch geprüft werden", sagt Stephan Münch, Ansprechpartner der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Anerkannt wurden z. B. ein Industrieelektriker und ein Industriemechaniker aus dem Iran, eine Bürokauffrau aus Moldawien oder Polen. In NRW haben fast 1.300 Personen das IHK-Beratungsangebot angenommen. Daraus resultierten 525 formale Anträge auf Feststellung der Gleichwertigkeit an die IHK FOSA. Die meisten Abschlüsse wurden in Polen, Russland, der Türkei, der Ukraine, in Serbien und Bosnien-Herzegowina gemacht.

"Schwierigkeiten bestehen nach wie vor bei den Kosten. Diese liegen derzeit einheitlich bei 420 Euro", sagt Münch. Vor Antragstellung sei zu klären, ob diese Kosten z. B. von der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder dem Arbeitgeber übernommen werden. Eine kostenfreie Eingangsberatung vor Antragstellung ist bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Stephan Münch, Telefon 0228/2284-185, E-Mail anerkennung@bonn.ihk.de, möglich. Er unterstützt die Antragsteller insbesondere auch darin, zu identifizieren, welcher deutsche Berufsabschluss dem ausländischen Berufsabschluss am ehesten entspricht. Dies erleichtert die Einstufung bei der IHK FOSA und kann das Verfahren beschleunigen.

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