Das Portal ist die zentrale Informations-, Kommunikations- und VE-Hinterlegungsplattform für diese Unternehmen. Sie finden darauf u. a. Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen Verpackungsverordnung und zur VE-Hinterlegung oder die IHK-Ansprechpartner. Letzter gesetzlicher Termin für die VE-Hinterlegung ist der 1. Mai 2009. Wer die Frist verpasst, dem droht eine empfindliche Geldbuße. Ab dem 2. Mai 2009 wird dann die Liste der Unternehmen, die eine VE bei der zuständigen IHK abgegeben haben, auf der Internetplattform veröffentlicht.
Nähere Informationen gibt es bei Dr. Rainer Neuerbourg, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-164, Fax 0228/2284-221, E-Mail neuerbourg@bonn.ihk.de.