Der Investitionsrahmenplan konkretisiert die Vorgaben aus dem Bundesverkehrswegeplan, der aktuelle Investitionsrahmenplan deckt den Zeitraum bis 2015 ab Der achtspurige Ausbau der A 59 wird als "prioritäres Vorhaben" gelistet, der Vorentwurf wurde bereits genehmigt, so dass spätestens für Ende 2015 Planfeststellung und Baurecht erwartet wird. Für den Zeitraum nach 2015 wird in den nächsten Jahren ein neuer Bundesverkehrswegeplan aufgestellt.
Auf andere wichtige Maßnahmen muss die Region Bonn hingegen noch länger warten: Der sechsspurige Ausbau der A 59 zwischen Sankt Augustin und Köln-Porz sowie die Ortsumgehung Swisttal / Miel mit Anschluss an die A 61 wurden zwar als "weitere wichtige Vorhaben" gelistet, Gelder wurden hierfür aber nicht eingestellt. "Die Vorplanungen für diese Projekt gehen weiter, die Finanzierung und der Baubeginn bleiben aber ungewiss", so Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. "Notwendige Vorhaben wie beispielsweise der Ennert-Aufstieg werden erst mit der Aufstellung des kommenden Bundesverkehrswegeplan eine neue Chance bekommen, vorrausgesetzt die Region spricht hier mit einer Stimme", so Schmitz-Temming weiter.
Die Ortsumgehungen B 8 Hennef-Uckerath und B 56 Much sind im aktuellen Investitionsrahmenplan nicht enthalten. "Dies ist umso ärgerlicher, da diese Projekte seit 2003 als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan genannt sind." erläutert Fabian Göttlich.