Die IHK weist insbesondere darauf hin, dass bei der Auswahl der Gutachter zur Schadensbeurteilung nur „gerichtlich vereidigte“ bzw. “ öffentlich bestellte Gutachter“ zugelassen sind und von der NRW Bank akzeptiert werden. Zugelassene Sachverständige bzw. Gutachter können über die Internetseite Sachverständigenverzeichnis bundesweit oder regional untere https://svv.ihk.de gefunden werden. Dabei dient ein ‚ABC“ als Hilfestellung für die jeweilige Branche oder zu begutachtende Tätigkeit z. B. G für Gebäudeschäden. Weitere Informationen gibt es auch bei der Rechtsabteilung der IHK unter www.ihk-bonn.de I Webcode @78 oder unter Telefon 0228 2284 132.
Anträge für Aufbauhilfe zügig stellen
NRW-Wirtschaftsministerium hat Frist bis zum 30. Juni 2024 verlängert
Die IHK weist insbesondere darauf hin, dass bei der Auswahl der Gutachter zur Schadensbeurteilung nur „gerichtlich vereidigte“ bzw. “ öffentlich bestellte Gutachter“ zugelassen sind und von der NRW Bank akzeptiert werden. Zugelassene Sachverständige bzw. Gutachter können über die Internetseite Sachverständigenverzeichnis bundesweit oder regional untere https://svv.ihk.de gefunden werden. Dabei dient ein ‚ABC“ als Hilfestellung für die jeweilige Branche oder zu begutachtende Tätigkeit z. B. G für Gebäudeschäden. Weitere Informationen gibt es auch bei der Rechtsabteilung der IHK unter www.ihk-bonn.de I Webcode @78 oder unter Telefon 0228 2284 132.