„Durch die anhaltende Pandemie und die einhergehenden politischen Entscheidungen zur Eindämmung des Coronavirus stellen sich für die Arbeitgeber neue Herausforderungen im Umgang mit den Mitarbeitern“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel. Schwerpunkte des Praxisforums sind rechtliche Aspekte bei der Einführung von Homeoffice und bei der Beantragung von Kurzarbeit sowie Neuerungen im Urlaubsrecht. Engel: „Homeoffice hat sich als eines der wichtigsten Kriseninstrumente in Corona-Zeiten etabliert. In der Umsetzung sind hierbei nicht nur technische Voraussetzungen zu schaffen, sondern auch rechtliche Vereinbarungen zum Arbeiten von Zuhause müssen getroffen werden. In diesem Zusammenhang stellt sich zugleich die Frage, ob und inwieweit ortsunabhängiges mobiles Arbeiten eine Alternative darstellt.“ Im vergangenen Jahr gab es ferner entscheidende Urteile im Urlaubsrecht. Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr automatisch, sondern nur noch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub tatsächlich nehmen kann und ausdrücklich vom Arbeitgeber auf den Verfall hingewiesen wurde. Die Urlaubszeit führt gerade unter Beachtung der Besonderheiten in Zeiten von Corona nicht selten zum Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ebba Herfs-Röttgen und Dr. Nicolai Besgen (Fachanwälte für Arbeitsrecht aus der Sozietät Meyer-Köring aus Bonn) sowie Markus Achenbach (Fachanwalt für Arbeitsrecht aus der Bonner Sozietät Dr. Klassen & Partner) werden über die Themen informieren und praxisnahe Hinweise geben, wie Fallstricke vermieden werden können. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer/innen und Mitarbeiter/innen, die arbeitsrechtliche Entscheidungsbefugnisse haben, sowie an Rechtsanwälte/innen. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492387