Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 279766

IHK Bonn/Rhein-Sieg Bonner Talweg 17 53113 Bonn, Germany http://www.ihk-bonn.de
Contact Ms Claudia Engmann +49 228 2284139
Company logo of IHK Bonn/Rhein-Sieg

Ausbildung auch während eines Insolvenzverfahrens

Informationen zur Insolvenz von Ausbildungsbetrieben / IHK Bonn/Rhein-Sieg weist auf Pflichten für Betriebe und Auszubildende hin

(PresseBox) (Bonn, )
Weder eine drohende Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben direkte Auswirkungen auf den Ausbildungsvertrag. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. "Die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten bleiben weiter bestehen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt allerdings der Insolvenzverwalter an die Stelle des Ausbildungsbetriebs. Alle aus dem Ausbildungsvertrag bestehenden Ansprüche sind an ihn zu richten", sagt Dario Thomas, stellvertretender Leiter der Abteilung Aus- und Weiterbildung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Der Ausbildungsbetrieb bzw. der Insolvenzverwalter seien dazu verpflichtet, die aus dem Ausbildungsverhältnis resultierenden Pflichten weiter zu erfüllen. Hierzu zähle insbesondere die Zahlung der vereinbarten Ausbildungsvergütung. Eine Einigung auf eine Kürzung der Ausbildungsvergütung müsse in den Ausbildungsvertrag aufgenommen und der IHK angezeigt werden. Thomas: "Der Ausbildungsbetrieb muss außerdem sicherstellen, dass die Ausbildungsinhalte durch geeignete Ausbilder vermittelt werden." Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, müssen auch die Auszubildenden ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsverhältnis erfüllen. "Der Auszubildende kann vom Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter erst dann freigestellt werden, wenn der Betrieb stillgelegt ist. Solange das Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Auszubildende weiter die Berufsschule besuchen", so Thomas.

Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt allein die Betriebsstilllegung zur Kündigung. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Kündigung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist bereits dann möglich, wenn keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr bestehen. Kann der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung nicht zahlen, können die Auszubildenden einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Übernimmt ein Unternehmen einen Auszubildenden, dessen Ausbildung wegen einer Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet worden ist, kann der Ausbildungsbetrieb einen Zuschuss in Form des Ausbildungsbonus beantragen. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 6.000 Euro betragen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an den Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur. Die Hotline des Arbeitgeberservice ist unter +49(1801)664466 zu erreichen.
The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.