"Wachstumstreiber waren in der Vergangenheit insbesondere Discounter, Baumärkte und Möbelhäuser, die meist außerhalb der Zentren entstanden sind", sagt Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die Region Bonn/Rhein-Sieg verfügt gegenwärtig über knapp 1,3 Millionen Quadratmeter Verkaufsfläche, dies entspricht rund 1,4 Quadratmeter Verkaufsfläche pro Einwohner und entspricht dem bundesdurchschnittlichen Niveau. Im IHK-Bezirk sind gegenwärtig rund weitere 90.000 Quadratmeter Verkaufsfläche geplant, ein Großteil davon im Kreis. Teilweise werden dadurch Flächen ersetzt, die nicht mehr marktfähig sind, darum wird der Zuwachs im Saldo etwas niedriger ausfallen. "Sicher ist jedoch, dass bei insgesamt stagnierender Nachfrage und gleichzeitiger Angebotsausweitung der Wettbewerb im Einzelhandel - auch unter den Standorten - schärfer werden wird", so van Dorp. Einzelhandel und Stadtentwicklung sind eng miteinander verwoben, denn ohne Einzelhandel funktioniert keine Stadt. Darum sind Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche besonderen planungsrechtlichen Spielregeln unterworfen. "Im Spannungsfeld zwischen Städtebau, Kommunalpolitik und den Vorstellungen des Einzelhandels ist die IHK aufgefordert, abwägend und ausgleichend die Interessen aller Mitgliedsunternehmen zu vertreten", so Fabian Göttlich, Bereichsleiter Handel der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Hierfür bilden die vom Einzelhandelsausschuss und der Vollversammlung der IHK Bonn/Rhein-Sieg beschlossenen Grundsatzpositionen die Grundlage:
1. Ohne Handel keine vitalen Städte
Vitale Innenstädte und Ortszentren sind ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor und können nur Bestand haben, wenn der innerstädtische Handel gestärkt wird. Darum gehören zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente zuerst in die Innenstädte und Ortsmitten.
2. Standortperspektiven für alle Betriebsformen eröffnen
Wettbewerb funktioniert am Besten, wenn alle Wettbewerber unter den gleichen Rahmenbedingungen antreten. Deshalb muss auch dem großflächigen Einzelhandel Raum zur Entwicklung gegeben werden.
3. Kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzepte leben
Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind geeignete Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels und der Gemeindeentwicklung. Die formulierten Zielen müssen langfristig in der Bauleitplanung Beachtung finden und regelmäßig fortgeschrieben werden.
4. Kooperative Stadtentwicklung
Zahlreiche Einzelhändler engagieren sich in Werbe- und Interessengemeinschaften und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung. Dieses Engagement kann aber immer nur Ergänzung und nicht Ersatz für kommunale Aufgaben sein. Instrumente der Stadtentwicklung wie beispielsweise Gestaltungsatzungen können nur dann erfolgreich sein, wenn die Gewerbetreibenden hierfür konkreten Handlungsbedarf erkennen.
5. Kirchturmdenken überwinden
Die Region Bonn/Rhein-Sieg ist ein polyzentrischer Raum, darum muss die Ansiedlung von regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben übergemeindlich abgestimmt werden.
Den IHK-Handelsreport mit zahlreichen Detailangaben und Kartenmaterial zu Umsatz, Kaufkraft und Verkaufsflächen finden Interessenten unter www.ihk-bonn.de, Webcode 1869.