Geldanlagen im Ausland sind in Unternehmen wie auch privat nichts ungewöhnliches. Angebote zu Anlagen in Liechtenstein oder den Cayman-Islands winken mit ihren Renditen. Doch bei der Geldanlage im Ausland bleibt der Fiskus oft nicht unbeteiligt. Die Erträge sind zu versteuern. Anderenfalls können sich steuerstrafrechtliche Konsequenzen für den Anleger wie auch für den Berater ergeben. In der Veranstaltung werden steuerliche Auswirkungen von Kapitalanlagen im Ausland erörtert. Darüber hinaus geht es um die internationalen Kooperationsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und steuerstrafrechtliche Konsequenzen. Referenten sind Silke Busch und Sebastian Korts von der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln sowie Staatsanwalt Thomas Geier von der Staatsanwaltschaft Bonn.
Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Rechtsanwälte. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung und Informationen bei: Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-134, E-Mail langer@bonn.ihk.de.