Seit dem 22. Juni 2020 wird die Hotline 0228 2284 228 mit den Wirtschaftsförderungen der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg gemeinsam besetzt. Nach wie vor ist die Resonanz bei den regionalen Unternehmen groß. „Neben den Unterstützungsprogrammen gilt es perspektivisch jetzt Wege aufzuzeigen, wie Unternehmen wieder (durch-)starten können. Das fängt bei der Liquidität an und hört bei den Fachkräften auf. Die Themen wandeln sich ständig, wie wir auch unser Informationsangebot im Internet oder auf den Social Media-Plattformen regelmäßig aktualisieren“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Das umfasst Themen wie Kurzarbeitergeld, NRW Soforthilfe, Corona-Schutzverordnung, Arbeitsrecht, Stundungen, Insolvenzen ober Überbrückungshilfen.“
Fachlich begannen die Schulungen im März 2020 mit dem Kurzarbeitergeld und der NRW-Soforthilfe und richteten sich dann immer wieder an den Unterstützungsprogrammen und Hilfsangeboten für Unternehmen aus. Dabei wurden die regulären Arbeitszeiten auch auf den Freitagnachmittag und den Samstag ausgedehnt.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg stellt zusätzlich zu den telefonischen Beratungen unter der Hotline 0228 2284 228 und den Informationen auf den Corona-Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3510 und diversen Unterseiten) aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.