Der Mindestlohn hat am 1. Januar Geburtstag gefeiert; zu Jahresbeginn 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. „Damit wurden ein gesetzlicher Mindestlohn und weitere Verpflichtungen für Arbeitgeber, wie z. B. Dokumentationspflichten, eingeführt“, erläutert IHK-Rechtsreferentin Nadine Catherina Breuer. Im Laufe des Jahres 2015 wurden bereits erste Anpassungen vorgenommen und die ersten Urteile zum Mindestlohngesetz gesprochen.
Rechtsanwältin Verena Fausten, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus der Bonner Kanzlei Meyer-Köring, wird in der kostenfreien Veranstaltung auf Problemstellungen des Mindestlohns in der Praxis eingehen und sie im Licht der dazu ergangenen Rechtsprechung beleuchten. Gerne beantwortet sie auch Fragen rund um das Mindestlohngesetz. Anmeldungen können unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6491937 erfolgen.