Swoboda: "Völlig unsinnig ist die Regel, das die übrigen 85 Prozent nur "verschont" werden, wenn das Unternehmen nahezu unverändert über 15 Jahre fortgeführt wird. Wer im Jahr 14 nach der Übertragung gezwungen ist, sein Unternehmen zu verkaufen, muss auch noch die volle Erbschaftsteuer zahlen." Gleichzeitig müssen während eines Zeitraumes von zehn Jahren nach Übergang mindestens 70 Prozent der Lohnsumme beibehalten werden. Diese Schwelle soll jährlich anhand eines sogenannten Tariflohnindexes an die Lohn- und Gehaltsentwicklungen angepasst werden - auch wenn das einzelne Unternehmen deutlich darunter liegt. "So werden extrem hohe und teilweise unerfüllbare bürokratische Hürden errichtet", sagt Swoboda: "Statt Familienunternehmen die Weitergabe des Betriebs von einer Generation auf die nächste steuerlich zu erleichtern, werden sie ins erbschaftsteuerfreie Ausland gedrängt. Das kann doch nicht im Sinne der Politik sein."
Wegen der drohenden Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform richtet die IHK Bonn/Rhein-Sieg ein Praxisforum Erbrecht zum Thema "Wer etwas erbt, bestimme ich - Richtig verfügen mit der Erbschaftssteuerreform und Erbrechtsreform" aus. Es findet am Montag, 28. April 2008, 16.30 bis 19 Uhr, im Sitzungssaal der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. Dabei wird Steuerberater Ulrich Rieck (VRT Linzbach, Löcherbach und Partner, Bonn) die Änderungen der Erbschaftssteuerreform nach dem aktuellen Stand erläutern. Rechtsanwalt Alexander Knauss (Sozietät Meyer-Köring v. Danwitz Privat, Bonn) wird auf die Änderungen im Erbrecht hinweisen. Gestaltungsoptionen vor dem Szenario der Rechtsänderungen bei Verfügungen von Todes wegen gibt Notar Dr. Peter Kemp, Bonn. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.