Bereits seit dem 1. Januar 2007 erfolgen Anmeldungen zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern nur noch elektronisch; die Register werden elektronisch geführt. Alle zu den Registern eingereichten Dokumente sind für jedermann elektronisch über die Internetseiten www.handelsregister.de sowie www.unternehmensregister.de abrufbar. Gleichzeitig wurde die elektronische Bekanntmachung der Registereintragungen verpflichtend eingeführt. Nur noch für einen Übergangszeitraum erfolgte die Bekanntmachung zusätzlich in einer Tageszeitung oder in einem sonstigen Blatt. Diese Übergangsregelung läuft zum 31. Dezember 2008 aus.
Unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de werden alle Eintragungen veröffentlicht, bei denen eine öffentliche Bekanntmachung durch die Registergerichte nach dem Handelsgesetzbuch oder sonstigen Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben ist. Zu finden sind dort auch solche Eintragungen und Verfügungen, deren Veröffentlichung das Gericht im Einzelfall angeordnet hat. Dazu gehören beispielsweise:
- Eintragung eines neuen Rechtsträgers, z.B. einer GmbH, mit Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz, Stammkapital, Vertretungsberechtigten (Geschäftsführern, Prokuristen) etc.,
- Änderung der Firma, Sitzverlegung oder Veränderungen bei sonstigen Rechtsverhältnissen eingetragener Unternehmen,
- Löschung von eingetragenen Unternehmen,
- Ankündigungen über beabsichtigte Löschungen.
Die Bekanntmachungsplattform www.handelsregisterbekanntmachungen.de ermöglicht - so das Bundesjustizministerium - eine zielgerichtete Suche nach Informationen. Die Bekanntmachungen, auch zurückliegende, sind auf dieser Plattform zentral verfügbar und mittels verschiedener Suchkriterien recherchierbar. Die Nutzung der Seite ist kostenlos. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Durch die Umstellung auf die rein elektronische Bekanntmachung werden die Unternehmen nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz finanziell entlastet, da die elektronische Bekanntmachung nur pauschal einen Euro koste. Die Umstellung auf die rein elektronische Bekanntmachung wird von den Registergerichten vorgenommen. Die Unternehmen brauchen dazu nichts zu veranlassen. Es bleibe ihnen aber unbenommen, zusätzlich eine Anzeige in Printmedien zu schalten, um über den Inhalt der neuen Eintragungen zu ihrem Unternehmen zu informieren.
Nähere Informationen gibt es auch bei Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228/2284-134, Fax 0228/2284-222, E-Mail langer@bonn.ihk.de.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg weist ferner darauf hin, das Handelsregistereintragungen aus der Region Bonn/Rhein-Sieg auch auf ihrer Webseite www.ihk-bonn.de, Webcode 47, recherchiert werden können. Ein Abdruck des Handelsregisters im Wirtschaftsmagazin der IHK Bonn/Rhein-Sieg "Die Wirtschaft" erfolgt nicht mehr.