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Hilfen für den Mittelstand in der Krise

IHK Bonn/Rhein-Sieg plant Informationsveranstaltungen / IHK-Berater informieren über Finanzhilfen von Bund und Land

(PresseBox) (Bonn, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist ihre Unternehmen mit Informationsveranstaltungen und Beratungsangeboten auf Instrumente und Maßnahmen hin, die mögliche Auswirkungen durch die Finanz- und Wirtschaftskrise abfedern können. "Handlungs- und Aufklärungsbedarf besteht insbesondere auf den Feldern Finanzierung und Liquidität, Arbeitsmarkt und Weiterbildung sowie bei der Auftragsvergabe", erläutert Michael Swoboda, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Die IHK plant deshalb für die erste Februar-Hälfte zusammen mit der NRW.Bank eine Informationsveranstaltung zu den Themen Finanzierung und Liquidität. Ferner stellt die IHK Bonn/Rhein-Sieg zur Zeit Informationen zusammen, wie in den einzelnen Kommunen der Region das Konjunkturpaket II umgesetzt wird. Auch hier wird eine Informationsveranstaltung ausgerichtet, die über Vergabemodalitäten und Ansprechpartner in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis informieren soll.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg informiert aber auch zu bereits bestehenden Förderprogrammen und Finanzhilfen, die Unternehmen jetzt in Anspruch nehmen können. Hierfür stehen bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, die Ansprechpartner Karl Reiners, Telefon 0228/2284-166, Fax 0228/2284-225, E-Mail reiners@bonn.ihk.de, und Wolfgang Löhrer, Telefon 0228/2284-144, Fax 0228/2284-223, E-Mail loehrer@bonn.ihk.de, bereit. "Von der Finanz- und Wirtschaftskrise sind Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg zum Einen direkt betroffen, indem sie Umsatzrückgänge und weniger Aufträge zu verzeichnen haben. Zum Anderen aber auch indirekt, indem Kreditversicherer abspringen oder die Konditionen für Kredite sich verschlechtern. Auch wirtschaftlich solide Unternehmen müssen mitunter kurzfristig Liquiditätsengpässe überbrücken, um dringend erforderliche Investitionen schultern zu können", sagt Kurt Schmitz-Temming, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg: Bund und Land bieten über ihre Förderbanken spezielle Finanzierungshilfen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen an. Hier sei es wichtig, das Unternehmen sich möglichst frühzeitig erkundigen.

Nähere Informationen über das Programm der Landesregierung gibt es unter www.wirtschaft.nrw.de. Die NRW.BANK (www.nrwbank.de) hat ferner eine Infoline für mittelständische Unternehmen unter der Telefonnummer 0211/91741-4800 eingerichtet, bei der Förderberater individuell und diskret mittelständische Unternehmen über Förderinstrumente beraten. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sollten sich so früh wie möglich hier melden, um alle Möglichkeiten zum Erhalt auszuloten.

Instrumente zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
- Verbürgung von Krediten von bis zu 80 Prozent durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank oder des Landes. Die Landesregierung steht bereit, den bisher schon großzügig bemessenen Bürgschaftsrahmen von 900 Millionen Euro bei Bedarf kurzfristig zu erweitern.
- Das neue KfW-Sonderprogramm 2009 bietet Haftungsfreistellungen von 50 Prozent für Betriebsmittelkredite und Haftungsentlastung bis zu 90 Prozent.
- Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für KMU mit 80 Prozent Ausfallbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.

Instrumente zur Finanzierung von Investitionen und Innovationen
- Kredite im Rahmen des neuen KfW-Sonderprogramms 2009 bis 50 Millionen Euro und Haftungsfreistellungen bis 90 Prozent.
- KMU-Investitionsdarlehen bis eine Million Euro mit 100 Prozent Haftungsfreistellung durch die NRW.BANK (NRW/EU.Investitionskapital).
- Zinsgünstige Investitionsdarlehen bis fünf Millionen Euro, kombinierbar mit einer 80-prozentigen Landesbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.
- Neu: Investitionszuschüsse für arbeitsplatzsichernde Maßnahmen und für den Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betrieb in speziellen Fördergebieten des Landes.
- Zuschüsse für Unternehmen für Forschung und Entwicklung im Energiebereich im Rahmen des Programms Progres.NRW.

Beratungszuschüsse für eine Neuausrichtung
- Neu: Zuschüsse für Beratungen zur Umstrukturierung und Neuausrichtung von mittelständischen Unternehmen im Rahmen der landesweiten RWP-Beratungsförderung
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