Geld- und Sachspenden stehen dabei mit 76 und 46 Prozent aller Angaben an vorderster Stelle, 44 Prozent bieten aber auch Wohnraum an und 25 Prozent unterstützen ehrenamtlich durch ihren persönlichen Einsatz. Knapp ein Viertel der Unternehmen (24 Prozent) möchte einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, 15 Prozent stellen Mitarbeiter frei, damit diese sich persönlich in Hilfsprogrammen engagieren können. „Insbesondere ist es erfreulich festzustellen, dass so viele Unternehmen den Flüchtlingen aus der Ukraine einen Arbeitsplatz anbieten wollen“, ergänzt Hille.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 17. März 2022 ein Schreiben zu „Steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ mit der Darstellung verschiedener Maßnahmen für helfende Unternehmen und Institutionen. Nach der Blitzumfrage ist zwar 44,5 Prozent der Teilnehmenden die steuerliche Geltendmachung von Spenden und Zuwendungen geläufig, 33,7 Prozent gaben aber an, über keine der exemplarisch aufgeführten Vergünstigungen informiert zu sein.
„Hier herrscht sicherlich noch ein Informationsdefizit der Unternehmen, welches wir in der nahen Zukunft durch unsere Kommunikation reduzieren möchten – unabhängig vom BMF und den Steuerberatern der Unternehmen“, sind sich Detlev Langer, Bereichsleiter Steuern und Recht und Armin Heider, Bereichsleiter Industrie, International, Innovation & Umwelt, einig.
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