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IHK Bonn/Rhein-Sieg fordert Nachbesserungen beim Ausbildungsbonus

IHK schreibt an die Bundestagsabgeordneten in der Region / Stärkere Einschränkung der Zielgruppe gefordert

(PresseBox) (Bonn, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum Ausbildungsbonus. Deshalb hat sich die IHK in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten aus der Region Bonn/Rhein-Sieg gewandt und sie gebeten, entsprechende Verbesserungsvorschläge in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. "Der Ausbildungsbonus muss noch zielgenauer auf die hilfebedürftigen Jugendlichen zugeschnitten werden, und zwar auf lernschwache Altbewerber mit höchstens Hauptschulabschluss", heißt es im Schreiben von Michael Swoboda, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Unternehmen mit einem Bonus von bis zu 6.000 Euro belohnt werden, wenn sie - zusätzlich zu ihrem bisherigen Ausbildungsengagement - einem Altbewerber mit höchstens schwachem Realschulabschluss eine Ausbildung ermöglichen.

Ferner kritisiert die IHK Bonn/Rhein-Sieg in ihrem Brief die Benachteiligung der Einstiegsqualifizierung, sieht der Gesetzentwurf doch vor, dass Betriebe keinen Bonus für Jugendliche erhalten sollen, die bei ihnen eine Einstiegsqualifizierung absolviert haben. Hier sollten sich die Bundestagsabgeordneten für eine Korrektur dieser Benachteiligung einsetzen. Schließlich führe der Entwurf - über die Informationspflichten der Unternehmen hinaus - zu einem erheblichen Anstieg der Bürokratiekosten für die Kammern. "Die IHK Bonn/Rhein-Sieg empfiehlt, das Verfahren von der Antragstellung bis zur Bewilligung und Zahlung der Fördermittel schlank zu halten", so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Deshalb seien auch die IHKs in die Erarbeitung des Förderverfahrens einzubeziehen.

Hintergründe zum Gesetzentwurf zum Ausbildungsbonus

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nach den aktuellen Regierungsplänen für Altbewerber, die einen Realschulabschluss mit einer Abschlussnote in den Fächern Deutsch oder Mathematik von ausreichend oder schlechter oder die höchstens einen Hauptschulabschluss haben oder die von der Arbeitsagentur als lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt eingestuft sind. Als Ermessensleistung der Arbeitsagenturen können allerdings Unternehmen weiterhin einen Bonus erhalten, wenn sie Altbewerber einstellen, die bereits seit mehr als zwei Jahren einen Ausbildungsplatz suchen oder die bei einem höchstens mittleren Schulabschluss länger als ein Jahr auf der Suche sind. "Diese Ermessensleistung bringt neue Unklarheiten, so dass diese im Laufe des parlamentarischen Verfahrens gestrichen werden sollten", erläutert Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Um Fehlanreize und Mitnahmeeffekte zu verringern, müsse der Ausbildungsbonus die wirklichen Problemfälle des Ausbildungsmarkts erfassen. Hindenberg: "Wir sind skeptisch, ob der Bonus die von der Bundesregierung erwarteten 100.000 zusätzlichen Ausbildungsplätze bis 2010 bringt. Denn ein solcher Bonus kann die mangelnde Ausbildungsreife vieler Schulabgänger nicht ausgleichen. Gerade in unserer Region können wir viele Ausbildungsplätze z. B. im IT-Bereich nicht besetzen." Hier seien gezielte ausbildungsbegleitende Hilfen für Lernschwache gefordert. Der Bundestag solle nun die Chance nutzen, den Bonus noch zielgenauer auf die hilfebedürftigen Jugendlichen zuzuschneiden, und zwar auf lernschwache Altbewerber mit höchstens Hauptschulabschluss. Auch beim erfolgreichen Pakt-Instrument Einstiegsqualifizierung bestehe im Interesse der Altbewerber noch Nachbesserungsbedarf.
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