„Die Prüflinge haben nachgewiesen, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, wie es das Wohnungseigentumsgesetz fordert“, erläutert Heike Felten, Teamleiterin Fortbildungsprüfungen bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Damit können sie nun auch zusätzlich entsprechende Aufgaben übernehmen. Ab 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unter bestimmten Bedingungen Anspruch darauf, dass ein nachweislich qualifizierter Verwalter bestellt wird. Diese übernehmen Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung, leiten also beispielsweise die Eigentümerversammlungen. Grundlage ist der im März 2022 veröffentlichte Rahmenplan, in dem der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gemeinsam mit einem Expertengremium die Lernziele zusammengefasst hat.
„Zwar bedeutet die Zertifizierung für die betroffenen Verwalterinnen und Verwalter einen zusätzlichen Aufwand“, sagt Felten, „doch wer die Prüfung absolviert, profitiert von den gesetzlich verankerten bundeseinheitlichen Qualitätskriterien, die das Berufsbild des Verwalters und der Verwalterin deutlich aufwertet.“
Immobilienkaufleute, Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirte sowie Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt müssen die Prüfung nicht ablegen, sie sind einem „Zertifizierten Verwalter“ gleichgestellt.
Silke Krenkel-Grube wird ihr Fachwissen nach der erfolgreich bestandenen Prüfung nun auch ehrenamtlich zur Geltung bringen: Als Prüferin wirkt die „Zertifizierte Verwalterin“ fortan im entsprechenden IHK-Prüfungsausschuss mit.
Interessierte Personen können sich an die Prüfungskoordinatorin der IHK Bonn/Rhein-Sieg wenden: Sandra Werner, Tel. 0228 2284-149, werner@bonn.ihk.de