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IHK Bonn/Rhein-Sieg zieht Bilanz ein Jahr nach Flut und Hochwasser

#GemeinsamUnternehmen #GemeinsamBonnRheinSieg

(PresseBox) (Bonn, )
Ein Jahr nach der Flut und dem Hochwasser im Rhein-Sieg-Kreis zieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg eine Bilanz über Schäden und Hilfen für betroffene Unternehmen. „Besonders betroffen waren dabei Unternehmen in der Stadt Rheinbach und der Gemeinde Swisttal mit den Ortsteilen Odendorf, Miel und Heimerzheim“, sagt IHK-Geschäftsführer Michael Fark: „Bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg sind bislang über 50 Anträge von Unternehmen eingegangen, weitere sind in Vorbereitung. Auch angesichts über 1.200 telefonischen und E-Mail-Kontakten mit Unternehmen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Privatpersonen des IHK-Fluthilfeteams waren auch bei uns höhere Zahlen erwartet worden.“

Fark begründet dies mit der schwierigen Gutachtersituation, den komplexen Antragsverfahren mit Billigkeitsleistungen sowie der Regulierung von Schäden über die Versicherungen oder als Privatpersonen. Fark: „Generell besteht bei vielen Unternehmen noch Unsicherheit über die Weiterführung des Betriebs; die Lage ist nach wie vor angespannt. Insgesamt hat die IHK bislang rund 50 Prozent der Anträge positiv beschieden, bei vielen gibt es noch Rückfragen bzw. sind die Anträge nicht vollständig. Die bislang geltend gemachten Billigkeitsleistungen belaufen sich auf rund 3,3 Millionen Euro.“ Die IHK ruft betroffene Unternehmen auf, sich zeitnah bei der IHK zu melden. Das gilt insbesondere auch für Unternehmen, die Probleme mit Versicherungsunternehmen haben und/oder bislang noch nicht auf die Aufbauhilfe zurückgreifen wollten. Nach Auslaufen vieler Betriebsausfallversicherungen erwartet die IHK weitere Antragsverfahren auf Fluthilfe.

Die IHK hat Mitte Juli 2021 ein internes Team zur Unterstützung der Unternehmen sowie telefonische und E-Mail-Hotlines zur Fluthilfe eingerichtet. Die IHK informierte Unternehmen über Newsletter, Internetseiten oder Social Media. Zur Verdeutlichung wurde in Zusammenarbeit mit der NRW. Bank, dem MWIDE und den anderen betroffenen IHK-Regionen virtuelle Veranstaltungen angeboten und Informationsvideos erstellt. Die Bedingungen und Umsetzung der „Aufbauhilfe 2021 für Unternehmen in NRW“ wurden gemeinsam im Projektteam aus IHKs, IHK NRW, NRW. Bank und MWIDE mitentwickelt, konkretisiert und wenn möglich immer wieder an die aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Unternehmen angepasst. Zwei ehemalige Kollegen haben die IHK-Mitarbeiter bei der Hilfestellung zur Antragstellung unterstützt. Ferner waren IHK-Mitarbeitende auch mehrfach vor Ort präsent – insbesondere in Abstimmung mit dem Gewerbeverein Swisttal.

Für die Zukunft fordert die IHK im Planungsbereich eine ausgewogene Ausweisung von Schutzflächen, Freiflächen sowie Wohn- und Wirtschaftsflächen. Günstig am Wasser gelegene Flächen könnten als Retentions- oder Freifläche genutzt werden. Dafür sollten aber verkehrsgünstig gelegene Freiflächen umgewidmet und als Gewerbestandort genutzt werden, sodass es zu einem Flächentausch bei gewerblichen Potenzialflächen kommt. Eine hohe Flächenversiegelung und Verdichtung verhindert eine Versickerung des Wassers, es wird an der Oberfläche abgeleitet, da bei einem Starkregenereignis das Kanalnetz oftmals unzureichend dimensioniert ist. Folge ist eine Überschwemmung in Stadtbereichen. Um dem entgegenzuwirken, sollte das „Schwammstadtprinzip“ in Anwendung gebracht werden. Ziel ist es hier, das Wasser nicht vollständig aus der Stadt abzuleiten, sondern vielmehr es dezentral zu speichern (Verbesserung des Mikroklimas) und Flächen zu entsiegeln, sodass auch wieder Wasser im Boden versickern kann.

Bezüglich der Infrastruktur müssten die Verkehrswege angesichts stetig zunehmender Verkehrsaufkommen dringend erweitert und ergänzt werden. Zusätzliche Kapazitäten müssen beim ÖPNV (Bahn- und Busverbindungen) geschaffen werden. Hochwasserschutz muss in der jetzigen und zukünftigen Planung eine größere Bedeutung erlangen. Hierzu zählen Retentionsflächen, Rückhaltebecken oder Sperrbauwerke. Ein Wiederbebauungsverbot sollte nur als letztes Mittel genutzt werden, technischen Schutzmaßnahmen sollte der Vorzug gegeben werden. Hierzu zählen technische Maßnahmen für bestehende und in der Planung befindliche Wohn- und Gewerbestandorte sowie für kritische Infrastruktur wie Umspannwerke oder Krankenhäuser, aber auch die Entwicklung von Fließmodellen, um die potenzielle Betroffenheit jedes einzelnen Unternehmens oder jeder Einrichtung im Vorfeld feststellen zu können.

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