Schließlich fallen laut der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis 2016 Mehreinnahmen bei den Rundfunkbeiträgen von 1,15 Milliarden Euro an. Davon resultieren 650 Millionen Euro (57 Prozent) aus den Abgaben für Betriebsstätten, Kraftfahrzeuge sowie der Beherbergungsstätten. Schließlich hatte die KEF deshalb eine Senkung der Beiträge um 73 Cent vorgeschlagen und empfohlen, die Mehreinnahmen für eine allgemeine Beitragssenkung und für eine Verstärkung von Rücklagen zu verwenden. Sie hatte gleichzeitig einen von den Rundfunkanstalten reklamierten ungedeckten Finanzbedarf zurückgewiesen und stattdessen einen Überschuss von 590 Millionen Euro ermittelt.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg erinnert die Länder an ihre Zusage, die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels zeitnah zu evaluieren und die "Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge" zu prüfen. Hille: "Die nun erwarteten Überschüsse eröffnen die Spielräume für die zugesagten Korrekturen. Die deutsche Wirtschaft bekennt sich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, erwartet aber auch, dass angesichts gravierender Mehrbelastungen das Beitragssystem strukturell korrigiert wird." Nach einer Berechnung der KEF würde der Verzicht auf Beiträge für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge pro Jahr 273 Millionen Euro an Mindereinnahmen bedeuten. Entlastet werden könnten auch Unternehmen mit vielen kleineren Betriebsstätten oder Filialen.