Unter dem Planungstitel "Eifel-Ahr-Portal" soll ein insgesamt 26.000 Quadratmeter großes Outlet-Center angesiedelt werden. In einem ersten Bauabschnitt sind insgesamt 13.000 Quadratmeter Verkaufsfläche projektiert, davon sollen 3.000 bis 5.000 Quadratmeter für Direktvermarktung regionaler Lebensmittel genutzt werden, die restlichen 8.000 bis 10.000 Quadratmeter für mehrere Outlet-Shops zur Verfügung stehen. In einem zweiten und dritten Bauabschnitt sind insgesamt weitere 13.000 Quadratmeter Verkaufsfläche geplant.
"Das Vorhaben widerspricht in eklatanter Weise fundamentalen Zielvorgaben der rheinland-pfälzischen Landesplanung", heißt es in dem Schreiben von IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Swoboda. Das Landesentwicklungsprogramm III Rheinland-Pfalz sieht großflächige Einzelhandelsbetriebe nur für zentrale Orte vor (Konzentrationsgebot). Betriebe mit mehr als 2.000 Quadratmeter Geschossfläche sollen überdies nur in Mittel- und Oberzentren angesiedelt werden (städtebauliches Integrationsgebot). Die Gemeinde Grafschaft habe jedoch weder ober- noch mittelzentrale Funktion. Die Realisierung des geplanten Vorhabens würde deshalb dem im Landesentwicklungsprogramm verankerten Zentrale-Orte-System völlig zuwiderlaufen.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg befürchtet bei einer Realisierung des Projekts gravierende Auswirkungen auf die Einzelhandelsinfrastruktur insbesondere der benachbarten nordrhein-westfälischen Kommunen Meckenheim, Rheinbach und Wachtberg. Der auf der Grundlage der sortimentsspezifischen Flächenproduktivitäten errechenbare Gesamtumsatz würde bei Realisierung aller drei Bauabschnitte die 100 Millionen-Euro-Grenze deutlich überschreiten und damit dem gesamten Einzelhandelsumsatz der Stadt Rheinbach oder der Stadt Meckenheim entsprechen. Die Umsatzleistung der Leitsortimente Bekleidung, Sport und Schuhe würde zusätzlich die entsprechende sortimentsspezifische Kaufkraft in Meckenheim, Rheinbach und Wachtberg deutlich überschreiten.
Deshalb fordert die IHK die rheinland-pfälzische Landesregierung auf, dieses Outlet-Center nicht zu genehmigen.