IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille dazu:
„Wichtig ist aus Sicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg, dass auch die Unternehmen vor Ort ausreichend im Beteiligungsprozess mitgenommen werden und auf die spezifischen Anliefer- und Kundenverkehre Rücksicht genommen wird. Das gilt auch für unmittelbar angrenzende Gewerbegebiete, die auch weiterhin mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein müssen. Gerade im Hinblick auf die Verkehrsberuhigung und Durchfahrtsbeschränkung der Bornheimer Straße, die die IHK ablehnt, darf die Situation für die Gewerbetreibenden nicht noch weiter verschlechtert werden.“