Der Bundesrat hatte in der vergangenen Woche dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Das Gesetz war vom Bundestag Ende September verabschiedet worden. Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 1. März 2012 in Kraft treten soll, stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK-Prüfung. Außerdem wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Kopplung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft - eine Regelung, die noch aus dem Jahr 1935 stammte. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird.
Der Antrag wird bei der für die jeweilige Berufsausbildung und den Berufszugang zuständigen Kammer oder Behörden gestellt. Bei den Ausbildungsberufen sind das vor allem die Industrie-und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort. Bei den reglementierten Berufen sind dies zumeist die für den jeweiligen Beruf zuständigen Länderbehörden.