Ausgegeben werden die Innovationsgutscheine von der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen. Erstattet werden 50 Prozent des von der beauftragten Forschungseinrichtung / Hochschule in Rechnung gestellten Betrags bis zu einer Höchstgrenze von 6.000 Euro. Insgesamt stellt das Innovationsministerium nach eigenen Angaben in den nächsten fünf Jahren für die Gutscheine 14,4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge auf einen oder mehrere Innovationsgutscheine können von interessierten Unternehmen bei der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen gestellt werden. In der Startphase richtet sich das Angebot an Unternehmen in den Technologien Mikro / Nano / Neue Werkstoffe. Es soll auf weitere Zukunftsfelder des Landes wie Energie, Lebenswissenschaften und Medizinforschung / Medizintechnik ausgedehnt werden.
Mehr zu den Innovationsgutscheinen und dem Antragsverfahren gibt es unter www.innovationsgutschein.nrw.de