„Wir leben in unsicheren Zeiten mit anhaltend hoher Inflation, gestörten Lieferketten und noch nicht absehbaren Folgen für den Standort. Weitere Belastungen für die Unternehmen müssen wir deshalb dringend vermeiden. Die Politik sollte der Versuchung widerstehen, die kommunalen Steuern für die regionale Wirtschaft künftig immer weiter zu erhöhen“, so Stefan Hagen, Präsident der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Insbesondere bei der Grundsteuer B haben die Kommunen die Hebesätze teilweise kräftig erhöht. Lediglich Troisdorf hat den Hebesatz gesenkt und verfügt auch über den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer B im Rhein-Sieg-Kreis. Sechs Kommunen haben den Hebesatz der Grundsteuer B erhöht, dreizehn weitere haben ihn auf dem Wert des Vorjahres belassen. Lag der durchschnittliche Hebesatz in der Region im Jahr 2021 noch bei 650 und 2022 bei 694, so hat er sich in 2023 auf 713 erhöht.
„Wir erinnern an das Versprechen der Politik, die Reform der Grundsteuer B aufkommensneutral zu gestalten“, so Stefan Hagen weiter. „Wenn dieses Versprechen eingehalten werden soll, müssten die Hebesätze auch wieder fallen.“
Bei der Gewerbesteuer haben es die meisten Kommunen in Bonn/Rhein-Sieg für 2023 bei den bisherigen Sätzen belassen. Insgesamt vier Kommunen haben erhöht, die übrigen sechzehn haben die Hebesätze gehalten. Die nächsten Erhöhungen für 2024 sind allerdings bereits angekündigt. Der durchschnittliche Hebesatz der Gewerbesteuer ist in Bonn/Rhein-Sieg von 488 (in 2021) auf 503 (in 2023) gestiegen.
Grund- und Gewerbesteuern stellen wichtige Einnahmequellen für die Kommune dar. Für beide Steuerarten verfügt die Kommune über ein eigenständiges Hebesatzrecht. „Für die ansässigen Unternehmen sind die kommunalen Hebesätze allerdings ein relevanter Kosten- und damit auch ein Standortfaktor“ stellt Hagen, fest.