Nach der gestrigen Entwurfsfassung ist beispielsweise die Beschränkung von großflächigen Einzelhandelbetrieben auf den "Allgemeinen Siedlungsbereich" ein landesplanerisches Ziel. "So sollen knappe Flächen für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe gesichert werden und vor konkurrierenden Nutzungen, wie beispielweise dem Einzelhandel, geschützt werden", so Göttlich weiter. Ebenfalls Zielcharakter hat die grundsätzliche Ansiedlung von zentrenrelevanten Kernsortimenten wie beispielsweise Nahrungs- und Genussmittel oder Bekleidung in Stadt- und Stadtteilmitten. "Damit sehen wir eine wichtige Grundsatzposition der IHK Bonn/Rhein-Sieg erfüllt", so Göttlich.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ihk-bonn.de, Webcode 760.