Die Finanzbranche ist im Umbruch begriffen. Die Grenzen zwischen Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleistern sind fließend. Neue Zusammenschlüsse und Allfinanzkonzerne entstehen – und auch ein neues Berufsbild: Der bisherige Ausbildungsberuf „Versicherungskaufmann / -frau“ wird zum 1. August 2006 durch den neuen Beruf „Kaufmann / -frau für Versicherungen und Finanzen“ ersetzt. Damit soll den Anforderungen der Versicherungsbranche nach einer stärkeren Verknüpfung von Versicherungs- und Bankgeschäft Rechnung getragen werden. Ferner sollen die Auszubildenden stärker in ihren Vertriebs- und Servicekompetenzen geschult werden. Denn der Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft soll in Zukunft in den sechs Bereichen Beratungs- und Verkaufskompetenz, Servicekompetenz, Produktwissen, Technik- und Medienkompetenz, übergreifendes kaufmännisches Wissen sowie übergreifende Einstellungen und Verhalten fit sein. So sieht es zumindest die „Zukunftswerkstatt Versicherung“ des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e. V. vor. Der neue qualitativ hochwertige kaufmännische Ausbildungsberuf soll aber auch neue Ausbildungsbetriebe gewinnen helfen. „Wir erhoffen uns zusätzliches Ausbildungspotenzial bei Versicherungen, Banken, Finanzdienstleistern, aber etwa auch bei freiberuflichen Finanzmaklern oder -beratern“, erläutert IHK-Ausbildungsberater Rainer Sodogé.
Kern des neuen Konzepts ist die Aufteilung der Ausbildung in eine Kernqualifikation, die für alle Auszubildenden gleich ist, und in einen Wahlbereich mit den beiden Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung. Je nach Geschäftspolitik bzw. dem Produktangebot des ausbildenden Unternehmens kann entweder die Fachrichtung „Versicherung“ oder „Finanzberatung“ ausgebildet werden. Selbstverständlich können Unternehmen auch in beiden Fachrichtungen ausbilden. Dazu Sodogé: „Durch die Einführung von Wahlbausteinen wird die Ausbildung flexibler und praxisnäher.“ Da in der Ausbildung vor allem auf Beratungsqualität und Verkaufskompetenz Wert gelegt wird, schlägt sich dies auch in der Abschlussprüfung nieder: Die mündliche Prüfung, ein Kundenberatungs- und ein fallbezogenes Fachgespräch, gehen mit 50 Prozent in die Abschlussnote ein.