Der besondere Vorteil der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sei, dass sie schon mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden könne. Blank gibt aber zu bedenken: "Das Mindestkapital sollte sich nach dem zu erwartenden Finanzbedarf richten. Eine unterkapitalisierte Gesellschaft ist von Anfang an insolvenzbedroht." Die UG ist als Einstiegsvariante in die GmbH konzipiert, d.h. es besteht die Pflicht, Kapital anzusparen. Der komplette Jahresgewinn darf nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern ein Viertel des Jahresüberschusses muss in eine Rücklage eingestellt werden. Da die UG eine Sonderform der GmbH ist, gelten für sie alle Regeln, die auch für die herkömmliche GmbH gelten.
Fast alle befragten Gründer sind mit dem vereinfachten Gründungsverfahren zufrieden und gut 60 Prozent haben die neue Mustersatzung verwendet. Dennoch wurde bei der Gründung in über 70 Prozent der Fälle eine notarielle Beratung in Anspruch genommen. Im alltäglichen Geschäftsverkehr berichtet ein Drittel der befragten Unternehmer von Vorbehalten gegen die neue Rechtsform. Die meisten Vorbehalte hatten laut Umfrage noch Banken und ein kleiner Teil der Kunden. Im Auslandsgeschäft scheint es keine Probleme zu geben.
Weitere Informationen gibt es unter www.ik-bonn.de, unter Downloads, Recht und Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).