„Feuchtigkeit, Risse oder Schimmelpilze bedeuten für Eigentümer und Verwalter von Immobilien Ärger und Kosten“, sagt Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Dabei seien solche Schäden zu erkennen und mit überschaubarem Aufwand zu beheben. Langer: „Aber die Kosten einer Instandhaltung werden gerne in die Zukunft verlagert. Viele denken erst dann an von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Der Schadensfall ist eingetreten, häufig streiten sich die Parteien bereits vor Gericht.“ Als Beweismittel gemäß der Zivilprozessordnung hat der bestellte und vereidigte Sachverständige eine gesetzliche Beweisfunktion. Doch es mache Sinn, den Sachverständigen schon als Partner im Vorfeld vor Eintritt der Streitigkeiten zu verstehen.
Nähere Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung bei Detlev Langer, IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn.