„Es drohen neue Gefahren, auf die wir noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Neben den klimabedingten Bedrohungen „Dürre, Hitze, Überschwemmungen, Waldbrände“ kommen jetzt auch noch die Kriegssituation in der Ukraine und Cyberbedrohungen hinzu. Der notwendige Neustart im Bevölkerungsschutz sollte folgende Instrumente umfassen: Ein funktionsfähiges Alarmierungssystem, bessere Ausrüstungen für unsere Feuerwehren (etwa für die Bekämpfung von Waldbränden), Bevorratung von Lebensmitteln, Medikamenten und Gerätschaften (zum Beispiel Notstromaggregate) sowie gemeinsame Übungen von Großschadenslagen. Auch die Krisenmanagementstruktur sollte unter anderem mit einer Stärkung des Bundesamtes für den zivilen Bevölkerungsschutz verbessert werden. Wir brauchen in Katastrophenfällen Lagebilder in Echtzeit, auch kreis- und länderübergreifend“, erläuterten Landsberg und Hille.
Gleichzeitig muss die Eigenvorsorge und das Bewusstsein für Gefahren in der Bevölkerung gestärkt werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass der Staat auch in Notsituationen nicht immer und überall leistungsfähig sein kann. Deswegen ist zum Beispiel die Eigenbevorratung mit Wasser und Lebensmitteln für 14 Tage das Gebot der Stunde. Nicht zuletzt müssen im Hinblick auf mögliche zukünftige Kriegsgefahren auch neue Schutzraumkonzepte entwickelt und langfristig finanziert werden.
Ein wichtiger Ansatz wäre es auch, den Bevölkerungsschutz auch verfassungsrechtlich als ausgewiesene Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des Art. 91a des Grundgesetzes zu verankern.
Organisatorisch brauchen wir ein durchgängiges System von der kommunalen Ebene über die Länder bis zum Bund, in dem die Krisenstäbe je nach Lage miteinander verzahnt werden. Dazu sollte auch ein gemeinsamer Krisenstab der Bundesregierung, zum Beispiel mit einer Geschäftsstelle beim BBK, um die Reaktionsfähigkeit zu beschleunigen. Es ist ein erster und richtiger Schritt, dass in Bonn nunmehr – unter Führung des BBK – ein Katastrophenschutz Kompetenz Zentrum geschaffen wird, um auch die Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund bei Schadenslagen zu verbessern.
Neben den reaktiven Elementen des Katastrophenschutzes sprechen sich IHK und DStGB aber auch für eine aktive Vorsorge für mögliche kommende Schadensereignisse aus: Hierzu zählen technische Schutzmaßnahmen für bestehende und in der Planung befindliche Wohn- und Gewerbestandorte sowie für kritische Infrastruktur wie Umspannwerke oder Krankenhäuser, aber auch die Entwicklung von Fließmodellen, um die potenzielle Betroffenheit jedes einzelnen Unternehmens oder jeder Einrichtung im Vorfeld feststellen zu können.
„Wir brauchen eine Zeitenwende im zivilen Bevölkerungsschutz, um die Menschen, aber auch die Wirtschaft vor den möglichen Gefahren besser zu schützen“, teilten Landsberg und Hille abschließend mit.