Zu hinterfragen ist aus Sicht der IHK auch die beabsichtigte Integration der sogenannten Szene in den Bereich des Busbahnhofs. „Man sollte solche Gruppen in der Stadtplanung richtigerweise grundsätzlich berücksichtigen. Bei einem Projekt wie dem Busbahnhof sollten aus unserer Sicht jedoch die Leistungsfähigkeit dieser zentralen Verkehrseinrichtung und die Attraktivität für die Fahrgäste im Vordergrund stehen“, sagt Prof. Dr. Stephan Wimmers, Geschäftsführer für Standortpolitik der IHK.
Abzweiganlage Landgericht: IHK für Variante 2
Auf der Tagesordnung der Ratssitzung steht auch die Vorplanung zum Ausbau der Abzweiganlage Landgericht. Hier sollte der Rat aus Sicht der IHK für die Variante 2 votieren, da diese sowohl einen Ausbau der Stadtbahn-Infrastruktur als auch die Beibehaltung der Linksabbiegerspur für den PKW-Verkehr in die Wilhelmstraße ermöglicht. Die von der Verwaltung empfohlene Variante 3 hätte den erheblichen Nachteil, wegen des Wegfalls der Abbiegespur die Fahrzeit für PKWs in diese Richtung unverhältnismäßig zu erhöhen.