Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Erlaubnis der IHK erhalten haben, dürfen dann keine Immobiliarverbraucherdarlehen mehr vermitteln. „Die Erlaubnis muss dann schon erteilt sein, so dass die Einreichung des Antrags „auf die letzte Minute“ nicht mehr ausreicht, um die sogenannte Alte-Hasen-Regelung noch in Anspruch zu nehmen“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Vanessa Schmeier: „Da aufgrund der noch zu erwartenden hohen Antragszahlen eine rechtzeitige Bearbeitung ab Ende Januar 2017 nicht mehr für jeden Antrag garantiert werden kann, empfehlen wir die zeitnahe Einreichung der Anträge.“
Übergangsfrist für "Alte-Hasen" endet am 21. März 2017
IHK Bonn/Rhein-Sieg weist auf schnelles Handeln hin
Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt noch keine Erlaubnis der IHK erhalten haben, dürfen dann keine Immobiliarverbraucherdarlehen mehr vermitteln. „Die Erlaubnis muss dann schon erteilt sein, so dass die Einreichung des Antrags „auf die letzte Minute“ nicht mehr ausreicht, um die sogenannte Alte-Hasen-Regelung noch in Anspruch zu nehmen“, sagt IHK-Ansprechpartnerin Vanessa Schmeier: „Da aufgrund der noch zu erwartenden hohen Antragszahlen eine rechtzeitige Bearbeitung ab Ende Januar 2017 nicht mehr für jeden Antrag garantiert werden kann, empfehlen wir die zeitnahe Einreichung der Anträge.“