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Vermittlerregister www.vermittlerregister.info ist nun im Netz

Erster Versicherungsvermittler erhält im IHK-Bezirk seine Registrierung / Michael Herbert Kühn ist die Nummer eins

(PresseBox) (Bonn, )
Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittler- rechts tritt heute in Kraft. Damit wird der Beruf des Versicherungsvermittlers ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Erlaubniserteilung und die Eintragung der Vermittler in das Register wurde bundesweit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) übertragen. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg hat ihre Vorbereitungen zur Registrierung pünktlich abgeschlossen. Michael Herbert Kühn hat heute als erster Versicherungsvermittler in der Region Bonn/Rhein-Sieg aus den Händen von IHK-Mitarbeiter Fabian Göttlich seine Registrierung ausgehändigt bekommen. Kühn wird als Versicherungsmakler registriert. Er hat 1989 bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg auch die Prüfung zum Versicherungskaufmann abgelegt. Eine Besonderheit gibt es dabei zu vermelden: Michael Herbert Kühn wird auch in Frankreich aktiv werden, d. h. er nutzt die EU-weite Erlaubnis auch gleich. Das neue Register für Versicherungsvermittler und Versicherungs- berater (VVR) ist ab heute freigeschaltet. Unter den Internetadressen www.vermittlerregister.info und www.vermittlerregister.org können sich Kunden, Ver- sicherungsunternehmen und - in Fällen der Niederlassungs-/Dienstleistungsfreiheit - auch ausländische Behörden - informieren, ob ein Versicherungs- vermittler /- berater zugelassen ist. Vor allem die Einordnung als Makler oder Vertreter wird hierdurch für den Kunden transparent. Das Register ist für jedermann frei einsehbar. Über eine Suchmaske kann mittels Namen oder Registrierungsnummer eines Versicherungsvermittlers /-beraters recherchiert werden. Nach Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums ist mit 500.000 Vermittlern und Beratern zu rechnen, die in das Register eingetragen werden müssen. Wer schon vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler bzw. -berater tätig war, braucht sich erst bis zum 1. Januar 2009 registrieren zu lassen.

Anlass für die Einrichtung des zentralen Online-Registers ist das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsver- mittlerrechts. Danach müssen sich Versicherungsvermittler und -berater, die gewerbsmäßig tätig sind, dort verzeichnen lassen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Zudem benötigen sie nun in der Regel eine Erlaubnis. Dafür muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer erfolgreich bestandenen Sachkundeprüfung bei der IHK erbracht werden. Besteht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht, muss die IHK die Erlaubnis versagen. Dies kann etwa bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Fall sein.
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