Dies schreibt die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vor, die am 22. April 2015 in Kraft getreten ist. Die Novelle verpflichtet größere Unternehmen, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchzuführen. Es beinhaltet die Analyse und Bewertung von Energieverbrauch und Einsparpotenzialen sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Alternativ können die Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen und sind somit von der Pflicht eines Energieaudits ausgenommen. In diesen Fällen bleibt den Unternehmen bis zur vollständigen Umsetzung der Managementsysteme - unter Einhaltung spezieller Nachweisverpflichtungen - Zeit bis zum 31. Dezember 2016.
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