Bis zum Herbst 2008 waren die Existenzgründungen noch auf Talfahrt. Im letzten Jahr haben die IHKs insgesamt 320.174 Gespräche mit Gründern geführt - acht Prozent weniger als im Jahr 2007. "Gute Job-Aussichten haben Anreize zu "Not-Gründungen" gemindert", so der IHK-Gründungsexperte. Er warnt zugleich vor unvorbereiteten "Not-Gründungen": "Fast 40 Prozent der arbeitslosen Gründungswilligen können ihre Geschäftsidee nicht erklären - bei der derzeitigen Finanzierungssituation eine schwere Hypothek."
Aber auch im derzeit schwierigen Umfeld gebe es Chancen für findige Gründer. Perspektiven bietet etwa die demografische Entwicklung mit neuen Dienstleistungen für Ältere oder im Gesundheitsbereich. Gründer sollten die Selbstständigkeit weniger als "letzten Ausweg" aus der Erwerbslosigkeit sehen, sondern vielmehr als Chance, gute Ideen eigenverantwortlich umzusetzen - und sei es erst einmal im Nebenerwerb. Reiners weiter: "Gerade in schwierigen Zeiten kommt es auf eine transparente Finanzkommunikation zwischen Gründern und Kreditinstituten an. Gründer müssen ihre Ideen verständlich erklären, sauber durchrechnen, Chancen und auch Risiken klar benennen. Das schafft Vertrauen und erleichtert Kreditverhandlungen. Kreditinstitute und Finanzierungspartner sollten verlässlich informieren und bei aussichtsreichen Vorhaben die Finanzierungsmittel bereitstellen."
Vom Gesetzgeber verlangen die IHKs den Abbau von Kostenhürden und die Beseitigung von Bürokratiehürden. Manche Gemeindesteuern benachteiligen Existenzgründer gegenüber etablierten Unternehmen - z. B. durch die Schankerlaubnissteuer für Neubesitzer eines Gastronomiebetriebes. In manchen Großstädten sind Gebühren für die sogenannte Parkplatzablöse von 10.000 Euro und mehr pro Stellplatz nicht selten. Die Besteuerung von Kosten bei der Gewerbesteuer (Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten, Lizenzgebühren) beeinträchtigt insbesondere Hightech-Gründer mit hohen Fixkosten. Das 2004 eingeführte Pflichtformular "Einnahme-Überschussrechnung" für Kleinunternehmer müsse abgeschafft werden - es sei ohne Steuerberater kaum zu bewältigen. Existenzgründer sollten zudem die Umsatzsteuervoranmeldung wieder vierteljährlich statt monatlich abgeben dürfen. Die Sonderregel, die 2002 zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs eingeführt wurde, habe sich als wirkungslos erwiesen und zu einem hohen Verwaltungsaufwand für alle Existenzgründer geführt.
Die IHK Bonn/Rhein-Sieg richtet alle zwei Wochen kostenfreie Basisseminare zur Existenzgründung aus. Nächste Termine sind Mittwoch, 12. und 26. August, sowie am 9. und 22. September, 7. und 27. Oktober, 11. und 26. November. Sie finden jeweils von 9.30 bis 12 Uhr im großen Sitzungssaal der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. Nähere Informationen und Anmeldung unter Telefon +49 (228) 2284-141 oder -144.