„Immer wieder Unternehmen sind im Internet präsent, ihre Mitarbeiter nutzen E-Mails und das Web wie selbstverständlich - gegebenenfalls auch für private Zwecke. Doch wie ist es mit der Haftung bestellt?“, fragt Heiko Oberlies, ITK-Berater der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Haftungsrechtlich relevant sind z. B. schon der Einsatz von Spam-Filtern oder das Scannen der E-Mail Korrespondenz. So haftet ein Unternehmer voll umfänglich für durch ihn versandte Viren und Spam. Dies kann auch durch einen Mitarbeiter ausgelöst sein, wenn es dazu keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen gibt. Vollumfänglich heißt in diesem Fall für alle durch den Virus oder den Spam verursachten Schaden bzw. Betriebsausfall.“
Im Rahmen des Seminars werden Problemfelder und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, damit Haftungsfallen vermieden werden können. Inhalte des Seminars sind strafrechtliche, datenschutzrechtliche und telekommunikationsrechtliche Bestimmungen der Internet-Nutzung in Unternehmen, der Umgang mit Viren und Spams, die Zulässigkeit privater Internetnutzung, Kontroll- und Zugangsrechte sowie (arbeits-)rechtliche Instrumente.